Der Landesbeirat überprüft und bewertet die eingereichten Förderanträge und gibt auf Grundlage einer Mehrheitsentscheidung konkrete Förderempfehlungen ab. Grundlage für die Überprüfung sind die den Richtlinien zugeordneten Qualitätskriterien. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. (ARGE//) bereitet alle Anträge, die zur Entscheidung anstehen, auf und fachlich vor. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) prüft die Förderanträge rechtlich vor.
Eine positive Förderempfehlung des Landesbeirats entspricht einer Zertifizierung. Die Zertifizierung ist Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung und wird durch eine Zertifizierungsurkunde zu Gunsten der Antragsteller dokumentiert. Die Entscheidung des Landesbeirates über die Zertifizierung ist abschließend und nicht anfechtbar.