Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Die Landesregierung hat am 8. April 2025 den zweiten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne im Land zugestimmt. Sie sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Vom 8. Mai bis 8. August 2025 finden die Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen statt. Die Verfahren werden am 30. April 2025 im Amtsblatt Schleswig-Holstein amtlich bekanntgemacht.
Die Regionalpläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne umfassen jeweils den Entwurf der Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext des Regionalplans (Anlage 1), die Karte des Regionalplans (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Im Online-Beteiligungsportal BOB-SH können die zweiten Entwürfe für die neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen bereits eingesehen und heruntergeladen werden. Auch die Synopsen mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den ersten Planentwürfen und den dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde finden Sie auf BOB-SH.
Die ersten Entwürfe stehen ebenfalls im Online-Beteiligungsportal BOB-SH weiterhin zur Verfügung. Wählen Sie dort bitte unter "Verfahrensschritt auswählen" den Menüpunkt "Alle" aus, um die ersten Beteiligungsverfahren mit den dazugehörenden Unterlagen auswählen zu können.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.
Die Themen Solarfreiflächenanlagen, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen und großflächiger Einzelhandel sowie das Thema Windenergie an Land sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen. Sie sind im Landesentwicklungsplan geregelt bzw. in den Teilaufstellungen der Regionalpläne zur Windenergie an Land.
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