Die komplette Sammlung der schleswig-holsteinischen Gesetze und Rechtsverordnungen können Sie im Internet unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de aufrufen.
Für konkrete Bauvorhaben vor Ort einschließlich etwaiger Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Bei einzelfallbezogenen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport nimmt als Oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden wahr.