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Thema : Bauen

Bauordnungsrecht

Letzte Aktualisierung: 23.07.2024

Landesbauordnung

Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten.

Ziele der neuen Landesbauordnung

Energiewende unterstützen

Die neue Landesbauordnung verringert die Brandschutzanforderungen für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, privilegiert Wärmepumpen und Windenergieanlagen abstandsflächenrechtlich sowie erweitert den Umfang der Verfahrensfreiheit für gebäudeunabhängige Solaranlagen und kleinere Windenergieanlagen.

Baukosten senken, Ressourcen schonen

Die neue Landesbauordnung erleichtert auch das Bauen im Bestand. Dazu wurde unter anderem der Bestandsschutz erweitert in Bezug auf die Brandwände im Dachbereich, die Bauteilanforderungen von Aufenthaltsräumen und die notwendigen Stellplätze. Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen weiter zu flexibilisieren, sollen Bauaufsichtsbehörden Anträge auf Abweichungen genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

Mobilfunkausbau beschleunigen

Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, werden Mobilfunkmasten abstandsflächenrechtlich privilegiert. Zudem wird die Verfahrensfreiheit der Anlagen deutlich ausgeweitet.

Schnellere Verfahren

Ein Bauantrag gilt im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entschieden hat (Genehmigungsfiktion). Die neue LBO regelt, dass die Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsfiktion entweder drei Wochen nach Eingang des Bauantrags oder, falls zusätzliche Bauvorlagen angefordert werden, drei Wochen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen beginnt. Die sogenannte Vollständigkeitsfiktion beschleunigt noch einmal die Genehmigungsverfahren. Damit wurden die Vorschläge des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" umgesetzt.

Hinweise zur Anwendung

Zu der neuen Landesbauordnung wird eine umfassende Verwaltungsvorschrift herausgegeben: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO).

Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 8/ 2024) (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

Vordrucke für bauaufsichtliche Verfahren

zum Herunterladen und Ausfüllen

Bauaufsichtsbehörden

Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.

Bauaufsichtsbehörden im Zuständigkeitsfinder

Ergänzende Informationen

Landesverordnungen, Erlasse zum Bauordnungsrecht und weitere Informationen

Verordnungen

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung – VkVO)

Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)

Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)

Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung – GarVO)

Landesverordnung über Feuerungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO)

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättVO-)

Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO)

Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen (PPVO)

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)

Landesverordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften der aufgrund des § 31 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen erlassenen Verordnungen auf den bauaufsichtlichen Bereich vom 20. April 2022

Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens

Landesverordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung (WasBauPVO)

Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung)

Landesverordnung zur Festsetzung der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO)

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Energieeinsparungsgesetz

Veröffentlichte Erlasse und Informationen zu Prüfingenieurinnen und -ingenieuren und Sachverständigen

Ältere Fassungen der Landesbauordnung

Zur Beurteilung der Rechtslage bei älteren Baugenehmigungen und zu Fragen des Bestandsschutzes ist es wichtig, die damals geltende Rechtslage anhand der älteren Fassungen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein nachzuvollziehen. Hier finden Sie die Gesetzestexte der nicht mehr gültigen Landesbauordnungen seit 1950.

Ältere Fassungen der Landesbauordnung

Weitere Informationen

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