Die Landesbauordnung (LBO) regelt bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz, Abstandsflächen, Standsicherheit und gesunde Wohnverhältnisse. Ihr Zweck ist es, Leben, Gesundheit und öffentliche Sicherheit zu schützen und geordnete bauliche Verhältnisse sicherzustellen. Außerdem beschreibt sie die Abläufe der bauaufsichtlichen Verfahren, etwa das Baugenehmigungsverfahren, und schafft damit klare Regeln und Rechtssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren.
Die schleswig-holsteinische Landesbauordnung besteht seit 1950 und hat seit 1968 den Rang eines Landesgesetzes. Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten.
Ziele der Landesbauordnung
Energiewende unterstützen
Die neue Landesbauordnung verringert die Brandschutzanforderungen für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, privilegiert Wärmepumpen und Windenergieanlagen abstandsflächenrechtlich sowie erweitert den Umfang der Verfahrensfreiheit für gebäudeunabhängige Solaranlagen und kleinere Windenergieanlagen.
Baukosten senken, Ressourcen schonen
Die neue Landesbauordnung erleichtert auch das Bauen im Bestand. Dazu wurde unter anderem der Bestandsschutz erweitert in Bezug auf die Brandwände im Dachbereich, die Bauteilanforderungen von Aufenthaltsräumen und die notwendigen Stellplätze. Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen weiter zu flexibilisieren, sollen Bauaufsichtsbehörden Anträge auf Abweichungen genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Mobilfunkausbau beschleunigen
Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, werden Mobilfunkmasten abstandsflächenrechtlich privilegiert. Zudem wird die Verfahrensfreiheit der Anlagen deutlich ausgeweitet.
Schnellere Verfahren
Ein Bauantrag gilt im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entschieden hat (Genehmigungsfiktion). Die neue LBO regelt, dass die Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsfiktion entweder drei Wochen nach Eingang des Bauantrags oder, falls zusätzliche Bauvorlagen angefordert werden, drei Wochen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen beginnt. Die sogenannte Vollständigkeitsfiktion beschleunigt noch einmal die Genehmigungsverfahren. Damit wurden die Vorschläge des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" umgesetzt.
Hinweise zur Anwendung
Zur Landesbauordnung gibt es eine umfassende Verwaltungsvorschrift: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO).
Bauaufsichtsbehörden
Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.
Bauaufsichtsbehörden im Zuständigkeitsfinder