Um den Viehbesatz bezogen auf die Fläche angeben zu können, werden in Anlehnung an das Bewertungsgesetz für die Tiere der verschiedenen Vieharten bestimmte Vieheinheiten-Werte angesetzt (Vieheinheitenschlüssel - siehe unten). Für Vergleiche werden die Vieheinheiten je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (VE/100 ha LF) berechnet. Ein ausgewachsenes Rind (über 2 Jahre) oder etwa 6 Mastschweine entsprechen einer Großvieheinheit (1 GVE).
Werden die GVE von Rindern, Schweinen und Schafen auf die gesamte LF eines Bundeslandes bezogen, dann weist die Tierhaltung in Schleswig-Holstein für das Jahr 2020 mit 97 GVE je 100 ha LF die dritthöchste Intensität auf. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen liegen aufgrund der intensiven Schweinehaltung mit 119 GVE je 100 ha LF deutlich darüber.
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