Die Flächenstilllegung wurde ab dem Jahr 2009 EU-weit abgeschafft, nachdem sie zuvor für das Jahr 2008 ausgesetzt wurde. Da die Märkte keine Überschüsse mehr aufweisen, kann auf das Marktsteuerungsinstrument Flächenstilllegung verzichtet werden.
Die Beschlüsse zur EU-Agrarreform haben 1993 bei den pflanzlichen Produkten durch die Abkehr von den Interventionsstützungsmaßnahmen und der Hinwendung auf direkte Einkommenshilfen eine neue Marktpolitik eingeleitet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses neu gestalteten Prämiensystems war die Flächenstilllegung, mit der durch entsprechende Ausgestaltung des vorgegebenen Stilllegungsumfanges auf betrieblicher Ebene Einfluss auf die erzeugten Mengen an Kulturpflanzen genommen wurde. Neben dem vorgegebenen Stilllegungsumfang war es den Landwirten freigestellt, zusätzliche Kulturpflanzenflächen – nämlich in einem Umfang von bis zu 33 % ihrer betrieblichen Ackerflächen – freiwillig stillzulegen.
Die obligatorische Flächenstilllegung wurde auch bei der grundlegenden Agrarreform im Jahre 2005 mit der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion beibehalten. Allerdings wurde das Volumen an stillzulegender Fläche festgeschrieben, indem Stilllegungs-Zahlungsansprüche festgesetzt wurden, die von den Landwirten jährlich durch die Stilllegung von beihilfefähigen Flächen im entsprechenden Umfang aktiviert werden können. Außerdem wurde das Instrument der zusätzlichen freiwilligen Stilllegung abgeschafft.
Übersicht Flächenstilllegungssätze in Schleswig-Holstein [Anklicken zum Vergrößern - öffnet in einem neuen Fenster]
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anbaufläche der so genannten großen Kulturen, den Umfang der Stilllegung und den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen. Neben der konjunkturellen Stilllegung gab es seit 1989 die Möglichkeit, Ackerflächen auf freiwilliger Basis stillzulegen. Folgeanträge mit jeweils 5-jähriger Laufzeit waren bis 1991 möglich.
Ab dem Jahre 2005 wurde das Prämiensystem dahingehend umgestellt, dass die beihilfefähigen Flächen, mit denen die Zahlungsansprüche aktiviert werden können, die gesamte LF mit Ausnahme der Dauerkulturen umfasst. Zu den prämienfähigen Ackerkulturen zählen seitdem auch das bewirtschaftete Ackergrünland und die Hackfruchtflächen.
Flächenstilllegung in ha in Schleswig-Holstein [Anklicken zum Vergrößern - öffnet in einem neuen Fenster]
Anmerkungen zur Tabelle:
1993 - 2004: Große Kulturen: Getreide, Mais, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Öllein, konjunkturelle Stilllegungen (dem Grunde nach prämienfähige „Anbauflächen“ ohne Kürzungen wegen Grundflächenüberschreitung).
Seit 2005: Ackerfläche insgesamt (aus der Bodennutzungshaupterhebung)
davon konjunkturelle: Seit 2005 allgemein Stilllegung
2008: Flächenstilllegung EU-weit ausgesetzt
2009: Flächenstilllegung EU-weit abgeschafft
Anteil der Flächenstilllegung an der gesamten Ackerfläche in Schleswig-Holstein 2007 [Anklicken zum Vergrößern - öffnet in einem neuen Fenster]
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