Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer werden aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Schleswig-Holstein kommen?
Derzeit ist nicht abzusehen, wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer aus ihrem Heimatland fliehen oder vertrieben und in das Bundesgebiet einreisen werden. Die Aufnahmequoten der Länder für Menschen, die um Asyl nachsuchen oder bei denen der Europäische Rat den sogenannten "Massenzustrom" festgestellt hat, richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel". Für Schleswig-Holstein bedeutet dies eine Aufnahmequote von 3,4 Prozent.
Sind die Kommunen zur Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainer verpflichtet und wie erfolgt die Unterbringung?
Ukrainerinnen und Ukrainer, denen vorübergehender Schutz gewährt wird, können direkt eingereist sein, oder wurden kurz im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge aufgenommen. Sie können – im Rahmen ihrer Wohnsitzauflage – bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, sich selbst um Wohnraum bemühen oder sie werden bei Bedarf von den Kommunen untergebracht. Diese sind nach dem Landesaufnahmegesetz zur vorläufigen Unterbringung verpflichtet, wenn das Landesamt eine Zuweisung ausspricht. Die Ausländerbehörden müssen dazu die Personen, die nicht über das Landesamt eingetroffen sind, melden.
Je nach den örtlichen Begebenheiten erfolgt die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Wohnung. Wenn diese bei großem Zustrom nicht zur Verfügung stehen, kann es sein, dass die Kommunen Notnterkünfte zur Verfügung stellen müssen.
Welche Regelungen gelten für ukrainische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet einreisen?
Minderjährige gelten dann als unbegleitet, wenn sie ohne personensorge- oder erziehungsberechtigte Personen einreisen; sie sind dann sogenannte "unbegleitete minderjährige Ausländerinnen oder Ausländer".
Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern. Erziehungsberechtigte sind volljährige Personen, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen die Personensorge wahrnehmen. Diese Vereinbarung muss nicht schriftlich abgeschlossen sein. Ob im Einzelfall eine Erziehungsberechtigung vorliegt, prüft das örtliche Jugendamt.
Wenn die unbegleitete Einreise eines Kindes oder Jugendlichen festgestellt wird, hat das örtlich zuständige Jugendamt das Kind bzw. den Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen. Die vorläufige Inobhutnahme erfolgt in einer Jugendhilfeeinrichtung, in einer sonstigen Wohnform oder auch bei einer geeigneten Person. Geeignete Personen können Pflegeeltern sein oder auch andere Personen, zu denen das Kind oder die bzw. der Jugendliche z. B. auf der Flucht eine gute Beziehung aufgebaut hat.
Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme prüft das Jugendamt, ob das Kind bzw. der Jugendliche zur regulären Inobhutnahme weiterverteilt werden oder an Ort und Stelle bleiben soll, weil z. B. eine Zusammenführung mit Verwandten möglich ist.
Das für die reguläre Inobhutnahme zuständige Jugendamt veranlasst die Bestellung eines Vormunds oder Ergänzungspflegers und entscheidet, in welcher Hilfeform das Kind oder der Jugendliche untergebracht und versorgt werden soll.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ankommen in Schleswig-Holstein - Unbegleitete Minderjährige
Falls Sie Minderjährige ohne Begleitung vermuten oder Interesse haben, Kinder oder Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen, wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Kreises bzw. Ihrer Stadt.
Müssen sich Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Meldebehörde anmelden?
Grundsätzlich müssen sich ukrainische Staatsangehörige unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei der Aufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt die Anmeldung in der Meldebehörde durch die Aufnahmeeinrichtung. Nach der Verteilung auf die Kommunen ist eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Hierzu bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: Dokumente zur Identitätsfeststellung (z.B. biometrischer Pass, Ersatzausweis des Generalkonsulats, sonstiges Identitätsdokument), gegebenenfalls sonstige Urkunden mit amtlicher Übersetzung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, sonstige Urkunden). Liegt kein Identitätsdokument vor, sind die Originale der Urkunden mit einer Apostille der zuständigen Heimatbehörde zu versehen.
Migrationsspezifische Beratungsangebote in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein steht landesweit ein vielfältiges Netz von Beratungsstellen zur Verfügung. Es gibt für Zugewanderte über 27 Jahren Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zugewanderte (MBE) sowie die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH). Sie unterstützen ab dem ersten Tag in vielen für sie wichtigen Fragen, z.B. zu Themen wie
- Deutsch lernen,
- Kita, Schule und Beruf,
- Wohnen,
- Gesundheit,
- Familie
und leiten an die zuständigen Stellen weiter.
Jugendmigrationsdienste stehen für junge Geflüchtete und Vertriebene im Alter von 12 bis 27 Jahren mit ihren Familien bereit, die nach Deutschland kommen, und unterstützen sie über Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote.
Alle Angebote sind für Ukrainerinnen und Ukrainer geöffnet und kostenfrei. Unter Umständen müssen Sie sich jedoch auf Wartezeit bis zum Termin einrichten.
Im BAMF-NAvI können Sie sehen, wo Migrationsberatungsstellen zur Verfügung stehen.
Haben Ukrainerinnen und Ukrainer Zugang zu Sprachkursen?
Vorrangig können Ukrainerinnen und Ukrainer an Integrationskursen teilnehmen. Integrationskurse dauern im Regelfall 600 Stunden und vermitteln ausreichende mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse. Dazu gehört auch ein Orientierungskurs mit nochmal 100 Unterrichtseinheiten. Integrationskurse werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Sie können dabei ein sogenanntes B1-Zertifikat erwerben. Der Orientierungskurs wird mit dem Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen.
Ausführliche Informationen zu den Integrationskursen
Im BAMF-NAvI können Sie sehen, wo Integrationskurse angeboten werden. Für die Teilnahme müssen Sie einen Antrag auf Zulassung bei der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in 24539 Neumünster, Brachenfelder Straße 45 stellen. Dabei kann Ihnen auch die Migrationsberatung oder der Träger Ihres Sprachkurses helfen.
Außerdem können Ukrainerinnen und Ukrainer auch
• Erstorientierungskurse,
• STAFF-Kurse,
• „MiA“-Kurse (ein Angebot nur für Frauen) und
• Berufssprachkurse besuchen.
Informationen zu all diesen Sprachkursangeboten finden Sie hier:
Wie und wo kann man Deutsch lernen?
Wichtiges:
Ukrainerinnen und Ukrainer haben Zugang zu allen vorgenannten Sprachkursangeboten. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Eine Fiktionsbescheinigung sollte auf die künftige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis hinweisen, damit Sie zeitnah an einem Kurs teilnehmen können.
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos. Auch Fahrtkosten können erstattet werden. Bei einem Integrationskurs werden Sie bei der Zulassung automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Nachweise sind nicht erforderlich.
Bitte rechnen Sie dennoch mit Wartezeiten zu den Kursen, da der Andrang sehr groß ist. Viele Stellen bieten auch ehrenamtlich Kurse an, damit Sie auch ohne Aufenthaltsnachweis Deutsch lernen können.
Bei einigen Integrationskursen, Erstorientierungskursen oder STAFF-Kursen ist es möglich, dass Ihre Kinder beaufsichtigt werden, solange Sie den Sprachkurs besuchen. Sollten Sie eine Kinderbeaufsichtigung während Ihres Kursbesuchs benötigen, informieren Sie sich vorab bei Ihrem Sprachkursträger, ob eine Kinderbeaufsichtigung vorhanden ist. Der Träger hilft Ihnen dabei, ein passendes Angebot zu finden, sodass Sie Deutsch lernen können, auch wenn Sie Kinder haben, die Sie betreuen müssen.
Außerdem werden einige Sprachkurse auch online angeboten. Sollten Sie einen Online-Kurs besuchen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Träger, ob es ein passendes Angebot für Sie gibt. Es gibt auch die Möglichkeit, hierfür Geräte (Tablets) auszuleihen, wenn Sie kein eigenes geeignetes Gerät besitzen.
Werden Kinder und Jugendliche beim Deutschlernen unterstützt?
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache erhalten eine umfangreiche Sprachbildung (Deutsch als Zweitsprache/DaZ). In diesem Unterricht lernen sie, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Die jeweilige Schule stellt für jedes Kind fest, ob es DaZ-Unterricht erhalten soll.
Weitere Informationen zu DaZ
Ab wann und wo können ukrainische Kinder eine Schule besuchen?
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein grundsätzlich alle Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahre. Aus der Ukraine vertriebene oder geflohene schulpflichtige Kinder und Jugendliche sollen möglichst schnell wieder eine Schule besuchen. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Schule, auf die das Kind aufgenommen werden soll. Wenn Sie unsicher sind, welche Schule für das Kind geeignet ist, wenden Sie sich bitte an das Schulamt im jeweiligen Kreis.
Liste der Schulrätinnen und Schulräte in Schleswig-Holstein
Wo erhalte ich Informationen für Menschen, die bei Grenzübertritt Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel zu werden?
Benötigen Menschen in Schleswig-Holstein Informationen oder Hilfe zum Thema Menschenhandel, können sie sich an die Fachstelle contra wenden: www.contra-sh.de
Bei Unsicherheiten, ob Menschenhandel vorliegt, ist Beratung in deutscher und ukrainischer Sprache möglich.
Internationale Organisation für Migration: Informationen für Menschen, die aus der Ukraine fliehen
Was ist bei mitgebrachten Haustieren zu beachten?
Bei der Ukraine handelt es sich um ein nicht gelistetes Drittland, in dem auch Tollwutfälle bei Haustieren auftreten. Informationen zur Einreise mit Haustieren finden Sie auf den Internetseiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Einreise mit Heimtieren