In Schleswig-Holstein gibt es 55 kommunale Präventionsräte. Der Landespräventionsrat unterstützt und begleitet sie in ihrer Arbeit.
Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
Wenn etwas mit der Sicherheit oder der auch nur gefühlten Sicherheit nicht stimmt, dann wird das oftmals zuerst vor Ort wahrgenommen. Probleme können dort auch am wirkungsvollsten identifiziert, analysiert und bearbeitet werden. In kommunalen Präventionsräten erarbeiten Verwaltung, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen. Der Landespräventionsrat begleitet sie fachlich und organisatorisch.
Die Mitarbeiter:innen des Landespräventionsrates stärken die Präventionsarbeit in den Kommunen und unterstützen die jeweiligen Rahmenbedingen vor Ort. Die Mitarbeiter:innen begleiten Sie fachlich beim Aufbau, Prozess und bei der Wirkungsweise kommunaler Präventionsstrukturen. Sie reflektieren auf Wunsch Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Prozess. Sie unterstützen Sie bei der Einrichtung von Gremien, Strukturen etc. oder bei der Organisation der Konstituierenden Sitzung. Sie nehmen auf Ihren Wunsch an Sitzungen teil und können Sie mit anderen Gremien vernetzen.
Förderung
Das Team vom Landespräventionsrat berät Sie auch zu Fördermöglichkeiten. Beispielsweise gewährt der Landespräventionsrat Zuwendungen für Präventionsprojekte auf kommunaler Ebene.
Ein praxisorientierter Beratungsordner bietet den kommunalen Präventionsräten unter anderem Ansätze und Strategien dazu, wie Projekte umgesetzt werden können. Er zeigt außerdem, welche Vorteile ein Rat bringen kann, wer an einem solchen Rat mitarbeiten sollte und wie er sich organisieren lässt. Der Ordner umfasst Kapitel zur Gründung eines Rates, möglichen Themen und Strategien oder auch hilfreiche Kontakte. Der Ordner kann dabei laufend aktualisiert und um orts- oder landesspezifische Inhalte ergänzt werden. Sie können den Ordner beim Landespräventionsrat beziehen.
Gute Gründe für kommunale Prävention
Bürgerwohl: Gute Gemeindevertreter und -verwaltungen richten ihre Tätigkeit in erster Linie am Wohl ihrer Bürger (Wähler) aus. Die tatsächliche Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl sind dafür ein wesentlicher Gradmesser. Kommunale Präventionsräte sind hierbei quasi als Seismographen gut geeignet.
Lokaler Bezug: Thematiken, Probleme und Risiken werden zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen und sind dort am deutlichsten sichtbar. In den Kommunen können Thematiken und Probleme deshalb auch am wirkungsvollsten analysiert und beeinflusst werden. Hier sind außerdem die entsprechenden Zielgruppen und Akteure ohne Informations- und Zeitverlust direkt ansprechbar.
Opferinteressen: Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch den Staat ist sehr stark täterorientiert. Die besondere Situation von Kriminalitätsopfern, die Opferberatung und -betreuung bis hin zu deren eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Kriminalitätsvorbeugung erfordert vor Ort einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Kommunale Präventionsräte bieten dazu geeignete Plattformen.
Öffentlichkeit:Die öffentliche Sicherheit zu wahren, als gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kommunen (Gefahrenabwehr), erfordert Öffentlichkeit und möglichst breit angelegte Mitwirkung. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, umfassend informiert und einbezogen zu werden. Kommunale Präventionsräte haben sich hierfür als sehr hilfreiche Gremien erwiesen.
Bürgerengagement: Engagierter Bürger in möglichst viele öffentliche Belange aktiv einzubinden, ist ein Grundsatz der Demokratie. Was den Bürger unmittelbar betrifft, sollte von ihm auch unmittelbar beeinflusst werden können. Wer Bürgerengagement will, sollte dafür auch die notwendigen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen. Gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie engagierte Bürger können dies in gut organisierten kommunalen Präventionsräten nutzen.
Reaktionsvermögen: Mit einem kommunalen Präventionsrat, der gut organisiert ist und effektiv arbeitet, steht dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin ein gesamtgesellschaftliches Gremium zur Seite, das auch bei aktuellen Erfordernissen unmittelbar beratend und handelnd einberufen werden kann, zum Beispiel bei besonderen Kriminalitätslagen, die zu öffentlichen Diskussionen und Beunruhigungen führen können. Verwaltungshandeln gewinnt durch einen kommunalen Präventionsrat zusätzliche Flexibilität.
Kosten: Gesamtgesellschaftliche Prävention ist langfristig sehr viel kostengünstiger als staatliche Kriminalitätsnachsorge, also Schadensregulierung, Opferbetreuung oder Straffälligenhilfe zum Beispiel. Kommunale Präventionsräte und ggf. von ihnen gegründete Fördervereine können darüber hinaus über die Einwerbung von Fördermitteln, Spenden und Sponsoring die Kosten kriminalpräventiver Projekte für die Kommune spürbar entlasten.
Zusammenarbeit:Staatliche und nichtstaatliche Projekte versprechen langfristig nur dann Erfolg, wenn sie inhaltlich miteinander abgestimmt sind. Sie dürfen wenigstens nicht gegeneinander gerichtet sein. Ein kommunaler Präventionsrat kann hier für die erforderliche Koordinationsebene sein.
Vernetzung: Die Vernetzung möglichst vieler Akteure im kommunalen Präventionsrat, fördert einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie eine gegenseitige Unterstützung. Diese wichtige Vernetzungsaufgabe kann ein kommunaler Präventionsrat leisten.
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