Persönliche und vertrauliche Daten
Zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie keine Anträge oder entsprechende Dokumente mit einer normalen E-Mail an die Landesregierung oder an Gerichte versenden.
Die Ministerien der Landesregierung und viele Behörden bieten eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an.
mehr zum De-Mail-Verfahren
Gerichte
Bitte senden Sie keine Schriftstücke, die für ein Gericht bestimmt sind, per Fax oder E-Mail an das Justizministerium oder andere Justizbehörden. Die Kontaktadressen der Gerichte finden Sie auf deren Internetseiten. Einen Überblick über Angebote der Gerichte im Internet bietet das Justizportal.
Zur Übersicht der Gerichte und Justizbehörden
Seit dem 01.01.2022 sind die rechtlichen Voraussetzungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Damit erhalten insbesondere auch Privatpersonen, juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen einen sicheren Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Über den elektronischen Rechtsverkehr können Sie sich hier informieren:
Zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr
Steuerangelegenheiten
Zu privaten steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Die Kontaktadresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder auf den Internetseiten des Finanzministeriums
Zu den Finanzämtern
Weitere Möglichkeiten
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie diese im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein heraussuchen.
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Oder: Sie wenden sich gleich an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH), der Weiteres für Sie herausfindet und erledigt.
Auch hier stehen Ihnen natürlich elektronische Kommunikationswege zur Verfügung. Sich an den EA-SH zu wenden, kann vor allem für Gewerbetreibenden interessant sein, die sonst in vielen Fällen mehrere unterschiedliche Behörden kontaktieren müssten: der EA-SH nimmt ihnen dies ab.
Mehr Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner