Das Einbürgerungsverfahren erfolgt in mehreren Schritten. Dies kann manchmal einige Zeit dauern, insbesondere wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Letzte Aktualisierung: 15.10.2019
So läuft das Verfahren ab
Beratung
Wenn Sie überlegen, sich einbürgern zu lassen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin – persönlich vor Ort in Ihrer Einbürgerungsbehörde oder telefonisch. Klären Sie gemeinsam, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Aktueller Hinweis
Die Einbürgerungsbehörden sind pandemiebedingt derzeit eingeschränkt erreichbar. Bitte informieren Sie sich dazu im Internetauftritt Ihrer Einbürgerungsbehörde oder rufen Sie bei Bedarf dort an.
Einbürgerungsantrag
Ihre Einbürgerungsbehörde hilft Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars. Sie sagt Ihnen auch, welche Unterlagen Sie als Nachweis benötigen.
Bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben
Vielleicht müssen Sie für die Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Ihre Einbürgerungsbehörde erklärt Ihnen, wie das geht, und stellt Ihnen bei Bedarf eine Einbürgerungszusicherung für Ihre Botschaft oder das Konsulat aus.
Bearbeitung Ihres Antrags
Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht sind, können Sie eingebürgert werden.
Einbürgerung
Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde werden Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger. Bei der Pass- und Personalausweisbehörde können Sie daraufhin Ihren deutschen Pass und einen Personalausweis beantragen.
Kosten
Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro für jede Person. 51 Euro sind für ein Kind zu zahlen, das mit seinen Eltern eingebürgert wird.
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