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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Sonstige Transfereinzahlungen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.3. Sonstige Transfereinzahlungen (Kto. 62)

Grundsätzliches

Zu den sonstigen Transfereinzahlungen zählen alle Erstattungen bzw. Ersatzleistungen, die der Kommune insbesondere aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften in den Sozialgesetzbüchern zufließen und bei denen es sich um den vollen oder teilweisen Ersatz von gewährten Sozialleistungen handelt. Erstattungspflichtige sind dabei entweder der Hilfeempfänger selbst, unterhaltspflichtige Angehörige oder sonstige Verpflichtete. Hierzu gehören insbesondere Unterhaltsansprüche, die Rückzahlung gewährter Hilfen oder Zahlungen sonstiger Leistungspflichtiger.

Gleiches gilt für Leistungen bzw. Kostenerstattungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Kranken- oder Pflegekassen), die grundsätzlich dem Hilfeempfänger direkt zustehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen jedoch direkt an den Sozialhilfeträger gezahlt werden. Beispiele hierfür sind Renten von Heimbewohnern, sofern der Sozialhilfeträger die entsprechenden Kosten der Heimunterbringung übernimmt, oder Wohngeldzahlungen.

Ebenfalls zu den sonstigen Transfereinzahlungen zählt der Ersatz rückzahlbarer Hilfen (z. B. Beihilfen auf Darlehensbasis).

Die Verbuchung der Einzahlungen erfolgt bei Eingang/Zahlung der jeweiligen Beträge und mindert die vorhandenen öffentlich-rechtlichen Forderungen der Kommune. Die Verbuchung des entsprechenden Ertrages (Kto. 42) erfolgt bereits bei Geltendmachung des Ersatzanspruches.

Nicht zu den „Sonstigen Transfereinzahlungen“ gehören andere Kostenumlagen und –erstattungen, die in der Kontengruppe 64 zu verbuchen sind (vgl. Position 1.6 der Finanzrechnung). Hierzu zählen beispielsweise Verwaltungskostenerstattungen oder Schulkostenbeiträge.

Ebenfalls hier nicht zu berücksichtigen sind fremde Finanzmittel, insbesondere durchlaufende Gelder, gemäß § 14 GemHVO-Doppik. Beispiele hierfür sind weiterzuleitende Spenden, Lastenausgleichszahlungen oder Unterhaltsvorschüsse.

Unterkonten
621 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
(Ausnahme: Kostenerstattungen von Trägern sozialer Leistungen sind im Konto 648 zu verbuchen)
622 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
623 Rückerstattung von Schuldendiensthilfen
629 Andere sonstige Transfereinzahlungen

Rechtliches - Informationen

VV-Kontenrahmen (juris)

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