1.3. Sonstige Transfererträge (Kto. 42)
Grundsätzliches
Zu den sonstigen Transfererträgen zählen alle Erstattungen bzw. Ersatzleistungen, die der Kommune insbesondere aufgrund entsprechender Rechtsvorschriften in den Sozialgesetzbüchern zustehen und bei denen es sich um den vollen oder teilweisen Ersatz von gewährten Sozialleistungen handelt. Erstattungspflichtige sind dabei entweder der Hilfeempfänger selbst, unterhaltspflichtige Angehörige oder sonstige Verpflichtete. Hierzu gehören insbesondere Unterhaltsansprüche, die Rückzahlung gewährter Hilfen oder Zahlungen sonstiger Leistungspflichtiger.
Gleiches gilt für Leistungen bzw. Kostenerstattungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Kranken- oder Pflegekassen), die grundsätzlich dem Hilfeempfänger direkt zustehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen jedoch direkt an den Sozialhilfeträger gezahlt werden. Beispiele hierfür sind Renten von Heimbewohnern, sofern der Sozialhilfeträger die entsprechenden Kosten der Heimunterbringung übernimmt, oder Wohngeldzahlungen.
Ebenfalls zu den sonstigen Transfererträgen zählt der Ersatz rückzahlbarer Hilfen (z. B. Beihilfen auf Darlehensbasis).
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Zuordnung erfolgt die Verbuchung des Ertrages bei Geltendmachung des Ersatzanspruches (in der Regel durch Erlass eines Bescheides oder bei anderen Sozialleistungsträgern durch Aufforderung zur Leistung).
Nicht zu den „Sonstigen Transfererträgen“ gehören andere Kostenumlagen und –erstattungen, die in der Kontengruppe 44 zu verbuchen sind (vgl. Position 1.6 der Ergebnisrechnung). Hierzu zählen beispielsweise Verwaltungskostenerstattungen oder Schulkostenbeiträge.
Ebenfalls hier nicht zu berücksichtigen sind fremde Finanzmittel, insbesondere durchlaufende Gelder, gemäß § 14 GemHVO-Doppik. Diese sind ausschließlich in der Finanzrechnung und der Bilanz zu berücksichtigen. Beispiele hierfür sind weiterzuleitende Spenden, Lastenausgleichszahlungen oder Unterhaltsvorschüsse.
Unterkonten
421 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
(Ausnahme: Kostenerstattungen von Trägern sozialer Leistungen sind im Konto 448 zu verbuchen) |
422 | Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen |
423 | Rückerstattung von Schuldendiensthilfen |
429 | Andere sonstige Transfererträge |
Buchungssätze
Beispiel:
1691 sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen
an
4216 Erträge Rückzahlung gewährter Hilfen
Hinweise
VV-Kontenrahmen (juris)
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