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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Ergebnisrechnung >> Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

2.3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Kto. 52)

Grundsätzliches

Die Kontengruppe 52 – "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" umfasst alle Aufwendungen der Kommune für empfangene Sach- und Dienstleistungen im laufenden Haushaltsjahr. Es handelt sich hierbei um ordentliche Aufwendungen, d.h. um Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit regelmäßig wiederkehrend anfallen und planbar sind.

In Abgrenzung zu den anderen Kontengruppen bzw. Positionen in der Ergebnisrechnung fallen hierunter nicht die Personalaufwendungen, Transferaufwendungen, bilanzielle Abschreibungen, sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie auch investive Maßnahmen.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen können in unterschiedliche Arten aufgeteilt werden. In der Praxis sind insbesondere folgende Arten relevant, für die u. a. auch entsprechende Unterkonten im Kontenplan vorgesehen sind:

Unterkonten

Buchungssätze

Beispiel:
5211 Aufwand Unterhaltung Grundstücke
an
3511 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

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(juris)

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