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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Sonderposten

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.7.6. Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Sonderposten (Kto. 457)

Grundsätzliches

Wurden in der kommunalen Bilanz Sonderposten für Treuhandvermögen (Kto. 235), Sonderposten für Dauergrabpflege (Kto. 236) oder Sonstige Sonderposten (Kto. 239) passiviert, sind diese ertragswirksam aufzulösen, sofern die Mittel zweckentsprechend verwendet werden oder der Grund für die Bildung des Sonderpostens entfallen ist.

Die Auflösungserträge sind zu planen. Sie sind nicht zahlungswirksam, so dass ihnen keine korrespondierenden Finanzrechnungskonten zugeordnet sind.

Unterkonten
Buchungssätze

236   Sonderposten Dauergrabpflege
an
4572 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Dauergrabpflege

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