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Thema : Trinkwasser

Rechtsgrundlage im Trinkwasserbereich

Rechtsgrundlage im Trinkwasserbereich

Trinkwasserverordnung

Allgemeinverfügung zum EDV-Verfahren

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Trinkwasserverordnung


Die neu gefasste Trinkwasserverordnung (kurz TrinkwV) ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 wurden in der neuen TrinkwV umgesetzt. Das Augenmerk liegt weiterhin auf dem hohen Qualitätsniveau des Trinkwassers sowie auf neuen Herausforderungen durch Umwelteinflüsse auf die Trinkwasserressourcen.

Neben der Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes, werden in der neu gefassten TrinkwV niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Arsen, Blei und Chrom festgelegt sowie neue Parameter eingeführt.

Die TrinkwV basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie. Sie dient dazu, die Qualität des Wassers zu schützen und diese zu verbessern.

Trinkwasserverordnung

Zu der derzeit gültigen TrinkwV gelangen Sie hier:

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) regelt u.a.

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung des Wassers,
  • die Pflichten der Wasserversorger sowie
  • die Überwachung des Trinkwassers.

Durch die TrinkwV wird die EU-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie (EU) 2020/2184) in nationales Recht umgesetzt. Die enthaltenen Vorgaben sind teilweise strenger geregelt, als es das europäische Recht vorgibt.

Allgemeinverfügung zum EDV-Verfahren


Allgemeinverfügung zum EDV-Verfahren

Allgemeinverfügung zur Festlegung eines einheitlichen elektronischen Datenverarbeitungsverfahrens (EDV-Verfahren) für die Erfassung und Übermittlung von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen.

Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die erforderlichen Daten nach § 44 Abs. 2 sowie § 53 Abs. 1, 2 und 3 TrinkwV landeseinheitlich im Format des Trinkwasserdatenerfassungs- und -informationssystems TEIS zu übermitteln.

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (kurz TrinkwEGV) dient dem Schutz der Beschaffenheit des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung. Umfangreiche Informationen finden Sie hier.

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