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Thema : Investitionen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Alle Informationen zum Mittelabruf

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026

Hier finden Sie das Abrechnungsblatt für die Monatsmeldung beziehungsweise den Mittelabruf. Die Monatsmeldungen sind nur dann abzugeben, wenn Sie Mittel für bereits bezahlte Rechnungen abrufen möchten. Der Mittelabruf erfolgt pro Einzelmaßnahme auf Basis der Einzelrechnungen. Diese Meldung dient gleichzeitig als Korrekturmeldung gegenüber der Quartalsmeldung.

Hier finden Sie das Schaubild als Download

Hier finden Sie das Abrechnungsblatt

Einreichung der Monatsmeldung und der Einzelrechnungen 

Sie müssen die Unterlagen als E-Rechnung über das Rechnungseingangsportal des Landes Schleswig-Holstein einreichen. Sie können dort die Weberfassung nutzen und sich im Portal registrieren. Sollten Sie ohnehin E-Rechnungen nutzen und auch schon welche versenden, können sie auch die xml-Dateien per Mail (hierfür ist ebenfalls eine Registrierung im Portal notwendig) an rechnung.land@rechnungsportal.landsh.de oder über das Peppol-Netzwerk senden.

Zur Vereinfachung und Veranschaulichung der Prozesse können Sie sich hier einen Registrierungsleitfaden für das Rechnungseingangsportal und eine Anleitung für die manuelle Rechnungserfassung im Portal herunterladen: 

Sie können sich im Rechnungseingangsportal als "Behörde" registrieren. Bei der manuellen Rechnungserfassung gelten für die Rechnungsanhänge folgende Beschränkungen:

  • Zulässige Gesamtgröße der Anhänge: 20 MB 
  • Zulässige Gesamtgröße der XRechnung: 60 MB 
  • Unter Einhaltung der o. g. Größen können höchstens 200 Dateien als rechnungsbegründende Anlagen beigefügt werden 

Sollten beim Rechnungsversand oder bei der Registrierung Probleme auftreten, können die Sie sich direkt an Dataport wenden. Dafür nutzt Dataport das Postfach: dataporthilfee-rechnung@dataport.de

Damit die Rechnungen in VeRA beim Finanzministerium ankommen, müssen die Rechnungen an die Leitweg-ID 01-100105010210-83 adressiert sein.

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