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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Aktuelle Informationen

Hier informieren wir Sie über aktuelle Hinweise, Probleme und wichtige Entwicklungen.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2024

Anzeigepflicht von Änderungen

Haben sich Veränderungen an Ihrem Grundstück ergeben?

Im neuen Bewertungsrecht ist erstmalig vorgesehen, dass dem Finanzamt Änderungen angezeigt werden müssen, die zu einer erstmaligen Feststellung führen oder sich auf die Grundstücksart oder die Höhe des Grundsteuerwertes auswirken könnten – z.B.:

  • An- und Ausbauten, Abriss, Neubau, Kernsanierung, Verkauf eines Teilgrundstücks,
  • Wegfall einer Steuerbefreiung
  • Änderungen bei Ermäßigungen der Steuermesszahl (Denkmalschutz, geförderter Wohnraum)

Für eine im Jahr 2022 oder 2023 eingetretene Änderung endet die Frist zur Abgabe der Anzeige am 31.12.2024. Für Änderungen ab 2024 endet sie jeweils am 31. März des Folgejahres.

Die Anzeige kann über ELSTER wahlweise mit entsprechendem Formular oder einer (neuen) Grundsteuerwerterklärung erfolgen. Im Einzelfall kann das Finanzamt eine Grundsteuerwerterklärung auch anfordern.

Fragen zur Abgabefrist (31. Januar 2023)

Frist verpasst? Keine Panik, hier erklären wir Ihnen, was Sie nun tun können.

Wegen der Registrierung für MeinELSTER und „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ habe ich nicht fristgemäß abgegeben – was nun?

Eine verspätete Erklärungsabgabe aufgrund der Dauer des Registrierungsprozesses von ELSTER oder dem Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ hat im Falle der Grundsteuererklärung mit Abgabefrist 31.01.2023 keine verfahrensrechtlichen Folgen (z.B. kein Verspätungszuschlag).

Mehr dazu.

Grundsteuererklärung - Was passiert nach der Abgabe?

Sie haben Ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben? Hier erklären wir Ihnen, wie es weitergeht:

Zu den Erläuterungen

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Land- und Forstwirtschaft online

Hier finden Sie die Klickanleitung dür die Erklärung in ELSTER:

Schritt-für-Schritt-Anleitung Land- und Forstwirtschaft (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)

Bearbeitungsstand

Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum aktuellen Stand ab.

Erklärvideo „Grundsteuererklärung mit ELSTER

Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung mit ELSTER.

Rückrufservice der Finanzämter

Hier können Sie einen Telefon-Termin mit Ihrem Finanzamt vereinbaren. Ihr Finanzamt ruft Sie zu dem von Ihnen ausgewählten Termin zurück.

Zur Terminvereinbarung

Online ausfüllbare Erklärungen

Ausfüllbare Formulare: Die Formulare können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie die Formulare am Computer aus und senden Sie den Ausdruck an das zuständige Finanzamt.

Download Grundsteuerformulare

Hier finden Sie weitere Möglichkeiten, wie Sie die Erklärung abgeben können.

Versand der Informationsschreiben

Die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung hat den Eigentümer:innen von Grundbesitz ein Informationsschreiben über die Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zugesandt. Es enthält die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen.

Zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist der- oder diejenige verpflichtet, der am 01.01.2022 Eigentümer:in des Grundstücks oder des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war. Eine Verpflichtung zur Abgabe besteht auch dann, wenn Sie kein Informationsschreiben erhalten haben. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe erging am 30.03.2022 durch das Bundesministerium für Finanzen im Wege einer öffentlichen Bekanntmachung.

Haben Sie ein Informationsschreiben bekommen, obwohl Sie nicht (mehr) Eigentümer:in des Grundstücks am 01.01.2022 waren? Bitte informieren Sie Ihr Finanzamt schriftlich darüber.

Informationsschreiben bei mehreren Eigentümer:innen

Die Informationsschreiben werden bei mehreren Eigentümern:innen (z. B. bei Ehegatten) aus technischen Gründen nur an die im Datensatz zuerst aufgeführte Person versendet. In den Daten der Finanzverwaltung sind dennoch alle Eigentümer:innen hinterlegt. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist daher nicht notwendig.

Informationsschreiben weisen kleine Unstimmigkeiten auf

Bitte nehmen Sie davon Abstand, Ihr zuständiges Finanzamt darüber zu informieren, wenn in Ihrem Informationsschreiben leichte Abweichungen bezüglich der Adresse vorliegen sollten, z. B. bei einer um zwei Nummern abweichenden Hausnummer und Ähnliches. Es reicht, wenn Sie dies im Rahmen Ihrer Erklärung richtigstellen.

Muster Informationsschreiben

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