Wo finde ich diese Angaben?
Bodenrichtwertportal (Zum Portal hier klicken), Kauf- oder Schenkungsvertrag oder Grundbuchauszug
Erläuterung
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene, festgelegte Fläche, die eindeutig abgegrenzt und bezeichnet ist. Ein Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück und wird durch die Flurstücknummer eindeutig bezeichnet. Flurstücke stellen im Liegenschaftskataster die kleinste Einheit dar. Mehrere Flurstücke bilden dann eine Flur und mehrere Flure eine Gemarkung. Der Name einer Gemarkung entspricht meistens dem Namen der auf ihr befindlichen Kommune. In großen Gemeinden tragen die Gemarkungen oft den Namen des jeweiligen Stadtteils oder Gemeindebezirks, dabei können diese aber auch abgekürzt werden. Beispiel für eine Lagebezeichnung:
Gemarkung Helgoland, Flur 6, Flurstück 2/48 (2 = Flurstückszähler, 48 = Flurstücksnenner).
Hinweis: Es kommt vor, dass es Gemarkungen ohne Fluren und Flurstückskennzeichen ohne Nenner gibt. Bitte lassen Sie in dem Fall das entsprechende Feld frei und nehmen Sie keine Eintragung vor.