Als Land zwischen den Meeren ist Schleswig-Holstein prädestiniert für die Nutzung der Windenergie, sowohl im Binnenland (onshore) als auch auf See (offshore). Windenergie leistet unter den Erneuerbaren Energien den größten Beitrag zur Energiewende.
Onshore-Windenergie ist die kosteneffizienteste Form der Erneuerbaren Energien. Der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein trägt somit ganz erheblich dazu bei, dass die Kosten des Umstiegs von konventionellen auf Erneuerbare Energieträger gebremst werden und zusätzliche Belastungen für den Verbraucher reduziert werden können. Als "Billigmacher" der Energiewende leistet Onshore-Windenergie damit einen kostengünstigen Beitrag für das Gesamtsystem auf Bundesebene.
Leistung
Mit 3.272 genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen Onshore waren bis Mai 2026 nach den Daten des Landesamtes für Umwelt rund 9.669 Megawatt Nennleistung in Schleswig-Holstein installiert. Weitere 506 Anlagen Wind Onshore (mit einer Nennleistung von 2.799 Megawatt) sind genehmigt und befinden sich noch vor der Errichtung bzw. Inbetriebnahme. Nach den Daten des Marktstammdatenregisters (in dem auch Kleinanlagen unter 150 kW erfasst werden) waren in Schleswig-Holstein mit Stand am 13.05.2026 eine Leistung von 9.863 MW installiert. In welchen Regionen der Zubau schwerpunktmäßig erfolgte, können Sie aus der nachfolgenden Tabelle ersehen:
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein veröffentlicht halbjährlich aktuelle Winddaten für das Land. Nähere Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier:
Auskunft über die Zahl der genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen und die Höhe der installierten Leistung in den Kreisen und kreisfreien Städten gibt die nachstehende grafische Darstellung.
Kennen Sie schon die App "UmweltNAVI Schleswig-Holstein"?
Hier können Sie u. a. die Standorte der Windkraftanlagen einsehen. Laden Sie sich dazu die App herunter. Über das Menü: "WISSEN" - Kategorie: "Gesellschaft und Klimawandel" - Thema: "Energie" gelangen Sie zu den "Windenergieanlagen", die Sie sich auf der Karte anzeigen lassen können. Hier können die App für ihr SmartPhone herunterladen.
Die Windenergiebranche hat ein solides Wachstumspotenzial und bietet erhebliche wirtschaftliche Chancen. Doch beim Ausbau der Windenergie müssen zahlreiche Aspekte und teilweise unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Unter anderem geht es um den Schutz von Mensch und Natur und die Sicherung von Räumen, die für andere Nutzungen vorgesehen sind. Die geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung.
Bestehende Raumordnungspläne zum Thema Windenergienutzung
Schleswig-Holstein muss nach den Vorgaben des Bundes seine Flächen für die Nutzung von Windenergie von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten. Um weitere Flächen auszuweisen und die Leistung aus Windenergie bis 2030 auf 15 Gigawatt zu erhöhen, schreibt das Land seine Raumordnungspläne fort.
Eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Thema Windenergie an Land ist bereits erfolgt und am 13.05.2026 in Kraft getreten. Der LEP Windenergie legt vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete fest, und zwar als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze).
Parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans hat die Landesplanung Entwürfe für die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land erarbeitet, in denen die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Vom August bis Oktober 2025 konnte die Öffentlichkeit zu den ersten Entwürfen Stellung nehmen. Nach Auswertung der rund 3.300 eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung die zweiten Planentwürfe beschlossen, zu denen derzeit eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung läuft.
Bis die neuen Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie in Kraft treten, gelten die bisherigen Pläne weiter. Ausgenommen hiervon ist der Planungsraum I, in dem die Regionalplan-Teilaufstellung von 2020 rechtskräftig aufgehoben wurde.
Momentan sind bereits 34 Offshore-Windparks mit über 2.200 Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee von dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt worden. Aktuelle Informationen, welche Anlagen bereits Strom einspeisen und welche Projekte sich in der Umsetzung befinden, sind auf der Internetseite des BSH verfügbar. In Schleswig-Holstein sind folgende Offshore-Windparks an das landseitige Stromnetz angeschlossen:
Meerwind Süd|Ost (23 km nördlich von Helgoland, 288 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 10.11.2014),
Dan Tysk (70 km westlich von Sylt, 302 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 30.04.2015),
Nordsee-Ost (30 km nordwestlich von Helgoland, 295 MW, 48 WKA, Inbetriebnahme 11.05.2015),
Butendiek (32 km westlich von Sylt, 288 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 08.09.2015),
Amrumbank West (35 km nördlich von Helgoland und 37 km westlich von Amrum, 302 MW, 80 WKA, Inbetriebnahme 04.02.2016),
Sandbank (90 km vor der Südküste Sylts, 302 MW, 72 WKA, Inbetriebnahme 23.07.2017),
Kaskasi II (35 km nördlich von Helgoland, 342 MW, 38 WKA Inbetriebnahme Ende 2022).
Die Netzanbindung der Windparks in der Nordsee erfolgt über Seekabel, die in Büsum anlanden. Von dort wird der Strom über Erdkabel an Land bis zum Netzverknüpfungspunkt in Büttel im Kreis Steinburg geleitet.
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