Die Reaktorsicherheitsbehörde im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ist zuständig für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein sowie für den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen, insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz.
Aufgaben und Zuständigkeiten
In erster Linie obliegt es der Reaktorsicherheitsbehörde, darüber zu wachen, dass die Betreiber kerntechnischer Anlagen die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen, die sich entweder aus gesetzlichen Regelungen oder aus den jeweils erteilten Genehmigungsbescheiden ergeben. Die Beobachtung der Betriebserfahrungen spielt hier eine wesentliche Rolle. Hierzu gehört insbesondere die Auswertung meldepflichtiger Ereignisse. Bei Ereignissen in anderen Kernkraftwerken (im In- und Ausland) finden "Übertragbarkeitsprüfungen" statt.
Wichtige Bestandteile der atomrechtlichen Verfahren sind auch die Überprüfung von Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreiberpersonals, des Zusammenwirkens von Mensch und Maschine sowie des Qualitätsmanagements. Gegenstand behördlicher Prüfungen ist weiterhin der Schutz der Atomanlagen gegen Einwirkungen von außen (wie zum Beispiel Erdbeben oder Explosionsdruckwellen). Außerdem werden z.B. die Notfallschutzübungen der Kraftwerksbetreiber überwacht sowie behördliche Katastrophenschutzübungen durchgeführt.
Die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften hinsichtlich kerntechnischer Anlagen wird unter anderem im Wege der Umgebungsüberwachung und der Kernreaktorfernüberwachung geprüft.
Die Abteilung ist auch für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz des Bundes zuständig. Nach diesem Gesetz ist die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen sowie im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Den Strahlenschutz außerhalb kerntechnischer Anlagen - insbesondere auch für den medizinischen Strahlenschutz - nimmt die Abteilung als Genehmigungsbehörde und vor Ort tätige Aufsichtsbehörde wahr.
Die Reaktorsicherheitsbehörde bedient sich bei ihrer Tätigkeit in großem Umfang der Unterstützung von Sachverständigen. Die dadurch entstehenden Kosten sind weitestgehend von den Betreibergesellschaften zu erstatten, die außerdem auch Genehmigungs- und Aufsichtsgebühren zu entrichten haben.
Rechtsgrundlagen und Aufgabenverteilung
Die atomrechtlichen Verfahren werden von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Dem Bund steht die Gesetzgebungskompetenz zu. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die atomrechtlichen Verfahren sind das Atomgesetz und das Strahlenschutzgesetz.
Aufgaben des Bundes
Die Aufgaben des Bundes sind nach dem Strahlenschutzgesetz die großräumige Ermittlung
der Radioaktivität in Luft und Niederschlägen,
der Radioaktivität in Bundeswasserstraßen, in Nordsee und Ostsee einschließlich Küstengewässer sowie
der Gamma-Ortsdosisleistung.
Aufgaben der Länder
Die Länder ermitteln nach dem Strahlenschutzgesetz im Auftrag des Bundes die Radioaktivität in
in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Arzneimitteln und deren
Ausgangsstoffen,
Futtermitteln,
Trink- und Grundwasser, oberirdischen Gewässern (außer Bundeswasserstraßen),
Abwässern, Klärschlamm, und Abfällen,
Böden und Pflanzen.
Diese Aufgaben werden von den Landesmessstellen anhand der von der Bundesregierung erlassenen "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzgesetz" (AVV-IMIS) durchgeführt.
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