Nachdem der Betrieb des Forschungsreaktors FRG-1 am 28.06.2010 endgültig eingestellt wurde, beantragte die Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (seit 31.03.2021 umbenannt in Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon)) mit Schreiben vom 21.03.2013 die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und den Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors des HZG.
Der Antrag wurde mit Schreiben vom 06. September 2016 dahingehend präzisiert, dass das Vorhaben auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes Otto Hahn beinhaltet, für die teilweise eine Nutzung der Heißen Zellen im Heißen Labor vorgesehen ist. Bereits am 01.06.1993 war der Betrieb des Forschungsreaktors FRG-2 eingestellt worden. Mit Bescheid vom 17.01.1995 genehmigte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein die Stilllegung und den Teilabbau des FRG-2.
Des Weiteren hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 06. September 2016 die Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen für den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Transportbereitstellungshalle) auf dem Gelände der Forschungsreaktoranlage gestellt.
Im Folgenden finden Sie alle Unterlagen, die für die Genehmigungsverfahren
Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie die Zerlegung des Reaktorbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn und
zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Transportbereitstellungshalle
öffentlich zugänglich sind.
Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar.
Die Fachberichte, welche detaillierte Darstellungen zu einzelnen Aspekten enthalten und den Entscheidungen zugrunde liegen, werden im Verlauf der Verfahren veröffentlicht. Wenn eine überarbeitete Fassung eines bereits veröffentlichten Fachberichts vorliegt, wird die bisherige Fassung ersetzt.
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