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Thema : Netzausbau

Netzausbau


Schleswig-Holstein ist ein Pionierland der Windenergie und des Stromnetzausbaus. Ganz Europa braucht neue Stromleitungen, damit der Umstieg auf die klimafreundlichen Erneuerbaren gelingt. Deshalb engagiert sich Schleswig-Holstein schon seit Jahrzehnten für den Bau neuer Leitungen.

Letzte Aktualisierung: 24.11.2025

Das Bild zeigt den Leitungsausbau in Schleswig-Holstein.
Karte zum Stromnetzausbau in Schleswig-Holstein, Stand November 2022

Schleswig-Holsteins Engagement für den Netzausbau

Hier im Lande hat sich früh gezeigt, dass die Erneuerbaren Energien (EE) und die Stromnetze für das klimaneutrale Strom- und Energiesystem schnell und engagiert ausgebaut werden müssen. 

Durch unsere guten Windbedingungen und unsere Lage an der Nordsee können wir in Schleswig-Holstein weit mehr Windstrom erzeugen und anlanden, als wir hier selbst verbrauchen. Unser klimafreundlicher EE-Strom wird in den deutschen Großstädten und Industriezentren dringend benötigt, um deutschlandweit immer größere Anteile von Gas, Öl und Kohle in unserer Energieversorgung durch Erneuerbare Energien zu ersetzen.

Unser Ziel ist es, Netzengpässe zu beheben, mehr erneuerbaren Strom einzuspeisen, die Kosten für Einspeisemanagement, d.h. für Zahlungen an Anlagenbetreiber wegen der Abregelung von Anlagen, zu verringern und den Umstieg auf das klimaneutrale Energie- und Wirtschaftssystem entschlossen voranzutreiben. 

Genehmigungsverfahren für Hoch- und Höchstspannungsleitungen in Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein ist für einen Teil der Genehmigungsverfahren für neue Hoch- und Höchstspannungsleitung zuständig. Wenn eine Höchstspannungsleitung nur innerhalb Schleswig-Holsteins verläuft, ist das beim Energiewendeministerium Schleswig-Holstein (MEKUN) angesiedelte Amt für Planfeststellung Energie Schleswig-Holstein (AfPE) in der Regel zuständig für das Genehmigungsverfahren. 

Bei bundesländerübergreifenden Höchstspannungsvorhaben wie SüdLink, Korridor B, NordOstLink oder Vorhaben 51 ist hingegen in der Regel die Bundesbehörde Bundesnetzagentur zuständig für das Genehmigungsverfahren.

Planungsverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber für Höchstspannungsleitungen in Schleswig-Holstein sind die TenneT TSO GmbH (mehrere Vorhaben), die 50Hertz Transmission GmbH (z.B. Vorhaben 51, Trave-Bille-Link) und die Amprion GmbH (Korridor B). Der Ausbau des 110-kV-Hochspannungsnetzes ist dagegen Aufgabe der Schleswig-Holstein Netz GmbH.

Neue Höchstspannungsleitungen in Schleswig-Holstein

Das deutsche und europäische Höchstspannungsnetz ist zum größten Teil ein Drehstromnetz und besteht zum allergrößten Teil aus Freileitungen. Für den Stromtransport über sehr lange Strecken wird es künftig durch Höchstspannungsgleichstrom (HGÜ)-Leitungen ergänzt. HGÜ-Leitungen wie SuedLink, Korridor B und NordOstLink werden anders als die Drehstromleitungen vorrangig als Erdkabel geplant.

Drehstrom, oder auch Wechselstrom, unterscheidet sich technisch vom Gleichstrom und wird im Höchstspannungsnetz unterschiedlich eingesetzt. Bei den Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes, ist die Technologie (Drehstrom oder Gleichstrom, Freileitung oder Erdkabel) in der Regel vorgegeben.

1. Neue Höchstspannungsleitungen in Betrieb

  • Mittelachse
    (380-kV-Freileitung, Netzverstärkung von 220kV auf 380kV, EnLAG Nr. 1), Verbindung zwischen Kassø (Dänemark) – Hamburg/Nord – Dollern (Niedersachsen), seit 2020 auf allen Abschnitten in Betrieb,
    Link: Netzausbau - Mittelachse
  • NordLink
    Seekabelverbindung zwischen der schleswig-holsteinischen Westküste und Norwegen, BBPlG Nr. 33), seit 2021 in Betrieb,
    Link: Netzausbau - NordLink
  • Westküstenleitung
    (380-kV-Freileitung, BBPlG Nr. 8), seit 2022 auf allen deutschen Abschnitten zwischen Brunsbüttel und Klixbüll in Betrieb,
    Link: Netzausbau - Westküstenleitung

2. Höchstspannungsleitungen in Landeszuständigkeit 

Wenn eine geplante Hoch- oder Höchstspannungsleitung nur innerhalb Schleswig-Holsteins verläuft, ist in der Regel das Land Schleswig-Holstein für das Genehmigungsverfahren zuständig. Die zuständige Behörde für das Planfeststellungsverfahren ist das Amt für Planfeststellung Energie, das dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet ist (MEKUN – AfPE –).

Übersicht AfPE-Höchstspannungs-Vorhaben in Planung oder Bau

3. Höchstspannungsleitungen in Bundeszuständigkeit

Bundesländerübergreifende oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen des Bundesbedarfsplans wie SuedLink genehmigt in der Regel die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Übersicht BNetzA-Vorhaben in Planung oder Bau in Schleswig-Holstein

Wie viele neue Stromleitungen brauchen wir?

Der Bedarf für neue Höchstspannungsleitungen in ganz Deutschland wird auf Bundesebene festgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren der bundesweiten Stromnetzplanung auf der Grundlage eines Szenariorahmens der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, welche neuen Höchstspannungsleitungen künftig benötigt werden. Anschließend bestätigt sie den Bedarf für konkrete Leitungsvorhaben. Am Ende dieses Prozesses entscheidet der Deutsche Bundestag über die Aufnahme neuer Leitungen in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG).

Netzausbau – Netzentwicklungsplan BBPlG - Gesetz über den Bundesbedarfsplan

Stromnetzausbau im Verteilnetz

Die Stromnetze werden neben dem Übertragungsnetzausbau zudem auf den Verteilnetzebenen umfangreich ertüchtigt und ausgebaut. Den Netzausbauplan für das 110-kV-Hochspannungsnetz in Schleswig-Holstein und einen Überblick über aktuelle und geplante Maßnahmen im Verteilnetz finden Sie auf der Website der Schleswig-Holstein Netz GmbH. Die Genehmigungsverfahren für die 110-kV-Freileitungen in Schleswig-Holstein führt ebenfalls das dem MEKUN zugeordnete Amt für Planfeststellung Energie.

Planung im Dialog

Neue Stromleitungen sind wesentlich für das Gelingen der Energiewende. Sie haben aber auch Auswirkungen auf die Umwelt, Natur und das Lebensumfeld der Menschen, die in der unmittelbaren Nähe von Hoch- und Höchstspannungsleitungen wohnen, arbeiten oder Urlaub machen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt daher auf den frühzeitigen Dialog bei der Planung neuer Stromleitungen in Kooperation mit den planungsverantwortlichen Netzbetreibern.

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

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