Im März 2011 bebte die Erde in Japan, ein verheerender Tsunami suchte die Küstenregion heim, und im Kernkraftwerk Fukushima kam es zur Kernschmelze. Große Mengen an Radioaktivität wurden freigesetzt und Zehntausende Menschen flohen. Als die Bilder von Explosionen im Kernkraftwerk Fukushima über die Bildschirme flimmerten, hielten auch viele Menschen im fernen Deutschland für einen Moment den Atem an.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2022
40 Jahre zuvor war die Welt in die "friedliche Nutzung der Kernenergie" zur kommerziellen Stromerzeugung eingestiegen. Kritik daran gab es zwar, doch eine große Mehrheit hielt den Betrieb von Atomkraftwerken für sicher. In einem Fachbuch, das damals in Deutschland erschien, stand, es seien Sicherheitseinrichtungen vorgesehen, "um jeden technisch vorstellbaren schweren Störfall auszuschließen". Die Wahrscheinlichkeit schwerer Betriebsstörungen sei "weitaus geringer als der Absturz eines Flugzeuges in ein vollbesetztes Fußballstadion". Die Kernschmelze – ein hypothetisches Ereignis? Seitdem hat ein Mensch, der heute in mittleren Jahren ist, sie schon dreimal erlebt: in Harrisburg, in Tschernobyl und zuletzt in Fukushima.
Nur wenige Monate vor der Katastrophe von Fukushima – im Herbst 2010 – hatte die damalige Bundesregierung den im Jahr 2000 unter Rot-Grün geschlossenen Atomkonsens aufgekündigt und die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke großzügig bis in die 2040er Jahre hinein verlängert. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Fukushima wurden quasi über Nacht acht deutsche Kernkraftwerke abgeschaltet.
Im Juni 2011 wurde in einem überparteilichen Konsens der endgültige Ausstieg aus der Atomenergie im Deutschen Bundestag beschlossen, die letzten Meiler sollen bis Ende 2022 vom Netz gehen. In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch einige offene Fragen: Wie und wo kann hochradioaktiver Atommüll sicher gelagert werden? Und wer bezahlt eigentlich die Endlagerung sowie den Rückbau der Kernkraftwerke?
Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf diese und weitere oft gestellte Fragen und einen Überblick über das Engagement der Landesregierung zum Ausstieg aus der Atomkraft in Shcleswig-Holstein.
Was der Atomausstieg für Schleswig-Holstein bedeutet
Die Konsequenzen für Schleswig-Holstein aus dem Atomausstieg 2011 waren unmittelbar: Unter den acht Kernkraftwerken, denen der Leistungsbetrieb sofort untersagt wurde, waren Brunsbüttel und Krümmel. Beide Reaktoren hatten schon länger keinen Strom mehr produziert, sollten aber wieder ans Netz gehen dürfen. Nach Fukushima war dies anders.
Seit Fukushima muss umgesteuert werden. In Schleswig-Holstein wurde die 1. Genehmigung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Jahre 2018 erteilt. Auch die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke Krümmel und Brokdorf haben jeweils Stilllegungs- und Abbauanträge gestellt. Das Kernkraftwerk Brokdorf ging Ende 2021 endgültig vom Netz. Seit dem 1. Januar 2022 wird in Schleswig-Holstein kein Atomstrom mehr produziert.
Stattdessen wird Schleswig-Holstein Land der Erneuerbaren Energien. Bereits jetzt stammen zwei Drittel der Stromproduktion in Schleswig-Holstein aus Erneuerbaren Energien. Bis 2025 ist in Schleswig-Holstein ein rechnerischer Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 300 Prozent zu erwarten. Die Energiewende voranzutreiben und im Einklang mit Mensch und Umwelt zu gestalten, das ist die Aufgabe der Landesregierung.
Es gilt jedoch noch das letzte Kapitel der deutschen Atomenergie zu schreiben. Es muss bundesweit nach einem Standort für ein Endlager gesucht werden, in dem der hochradioaktive Müll für Hunderttausende Jahre sicher verwahrt werden kann. Schleswig-Holstein bekennt sich an dieser Stelle zu seiner Verantwortung und wird diese solidarisch mit anderen Bundesländern tragen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: