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Thema : Künstliche Intelligenz

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In den kommenden Jahren stellt die Landesregierung fast 45 Millionen Euro für KI-Projekte zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2022

Navigationssysteme für besonders unwegsames Gelände, optimierte Ernährungstherapien oder Einspeiseprognosen für Wind- und Solarenergie – schon heute nutzen eine Reihe von Unternehmen im echten Norden das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI).

Sondervermögen für KI-Förderung

Als Grundlage für diese Förderung hat das Land im Januar 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 4,5 Millionen Euro eingerichtet, das seitdem kontinuierlich auf 17 Millionen Euro aufgestockt wurde.

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2019

Im Rahmen der Corona-Hilfspakete hat die Landesregierung im Juni und September 2020 weitere 27,5 Millionen Euro zur Förderung von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein bereitgestellt. Damit stehen insgesamt 45 Millionen Euro für KI-Anwendungen zur Verfügung.

Strategische Ziele und Handlungsfelder

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein soll flexibel auf Basis der strategischen Ziele und Handlungsfelder gefördert werden. Dazu zählen unter anderem

  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen,
  • die Erhöhung der weltweiten Sichtbarkeit schleswig-holsteinischer Hochschulen in ausgewählten Forschungsgebieten,
  • die Förderung des Wissens und der Bildung,
  • die Förderung des Einsatzes von KI in der Verwaltung sowie
  • die Betrachtung von Klimaschutz und Energiewende als zentrale Herausforderungen.

Förderrichtlinie zum Herunterladen

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein (PDF, 152KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

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