In Deutschland setzt der Staat sich dafür ein, dass Männer und Frauen gleichgestellt sind und ggf. bestehende Nachteile beseitigt werden. So steht es im Grundgesetz seit 1994. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst aus demselben Jahr die Grundlage geschaffen, um den Verfassungsauftrag aus dem Grundgesetz umzusetzen. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung haben daher die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Hierzu hat die Landesregierung gemeinsam mit landesweiten Kooperationspartnerinnen und -partnern eine gleichstellungspolitische Strategie für Schleswig-Holstein erarbeitet, die alle Politikbereiche einbezieht.
Link zur Broschüre:
Strategie für das Land Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Hilfe für Gleichstellungsbeauftragte in Schulen:
Gleichstellungsbeauftragte an Schulen - Aufgaben, Rechte und Pflichten, Bestellung
Hilfe für kommunale Gleichstellungsbeauftragte:
Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein
Die Länder legen deutschlandweit über die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) unter anderem die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik fest.