Die Gleichstellungsbeauftragten sind treibende Kraft bei der Frauenförderung und der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Sie beraten die Dienststellenleitungen in gleichstellungsrelevanten Fragen.
Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
1984 hat die erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte Schleswig-Holsteins in der Stadtverwaltung Flensburg ihre Arbeit aufgenommen. Heute gibt es viele Gleichstellungsbeauftragte in den Behörden, sozialen Einrichtungen, Gemeinden oder Unternehmen. Gleichstellungsbeauftragte sind fachlich weisungsfrei. Sie haben ein eigenes Informationsrecht, dürfen zur Aufgabenwahrnehmung Akten ansehen und müssen an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle, die Auswirkungen auf Frauen haben können, frühzeitig beteiligt werden.
Das Tätigkeitsfeld einer Gleichstellungsbeauftragten ist vielseitig und hängt von den Aufgaben der Dienststelle ab. So wird beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragte einer Sparkasse ihre Arbeit auf die Gegebenheiten der Dienststelle abstimmen, die Gleichstellungsbeauftragte eines kleinen Amtes in ihre Arbeit darüber hinaus auch das gesamte Amtsgebiet einbeziehen.
Besondere Regelungen
Für den Bereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen enthalten das Kommunalverfassungsrecht und das Hochschulgesetz des Landes zusätzlich besondere Regelungen.
Organisation
Die ministeriellen Gleichstellungsbeauftragten, die Gleichstellungsbeauftragte der Staatskanzlei, die Gleichstellungsbeauftragte des Landesrechnungshofes und die Gleichstellungsbeauftragte des Landtages arbeiten interministeriell zusammen.
Für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gibt es zwei Landesarbeitsgemeinschaften: die der hauptamtlichen und die der ehrenamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
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