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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte

Sie haben das Lehramtsstudium erfolgreich absolviert und mit der Ersten Staatsprüfung oder dem Master of Education abgeschlossen. Jetzt folgt mit dem Vorbereitungsdienst die zweite Phase der Lehrerausbildung. Sie dauert in Schleswig-Holstein bei allen Lehrämtern 18 Monate. Am Ende wird die Staatsprüfung abgelegt. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Ablauf

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Teile: Der eine Teil ist die Ausbildung an der Schule, der andere Teil die Ausbildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) oder am Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

Ausbildung an der Schule

Sie lernen die praktische Arbeit in der Schule kennen. Dort werden Sie je Unterrichtsfach durch eine eigens für diese Aufgabe qualifizierte Ausbildungslehrkraft beraten und unterstützt. Sie unterrichten durchschnittlich zehn Stunden pro Woche eigenverantwortlich. Hinzu kommen Unterricht unter Anleitung, das heißt in Anwesenheit einer Ausbildungslehrkraft, und Hospitationen. Sie gestalten schulische Entwicklungsprozesse, Aktivitäten wie Wandertage, Sportfeste, Theateraufführungen oder Projektwochen mit und nehmen an Sitzungen  der Fach- und Jahrgangsteams teil. Sie kooperieren mit Eltern und außerschulischen Einrichtungen

Ausbildung am IQSH oder am SHIBB

Um die eigenen unterrichtlichen Erfahrungen zu reflektieren und die fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen, besuchen Sie Ausbildungsveranstaltungen, die vom IQSH oder SHIBB - in Schleswig-Holstein zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung - angeboten werden. Diese Ausbildung bezieht sich auf Pädagogik sowie auf die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und wird schulartspezifisch gestaltet. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind verpflichtet, Ausbildungsveranstaltungen in einem Umfang von insgesamt 360 Stunden wahrzunehmen. Die Pflicht zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen besteht bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes.

Die vorgeschriebene Ausbildungszeit verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Fächer oder Fachrichtungen und Pädagogik. Die Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen sollen von den Lehrkräften in Ausbildung vor- und /oder nachbereitet werden.

Die Ausbildung umfasst fünf Veranstaltungen (mittwochs) je Halbjahr in jedem der beiden Unterrichtsfächer und Pädagogik (IQSH) oder Veranstaltungen am Mittwoch im Fach und am Freitag in der Fachrichtung und in Berufspädagogik (SHIBB).

Die Ausbildung wird in festen Gruppen durchgeführt, denen jeweils eine Studienleiterin oder ein Studienleiter zugeordnet ist. Einige Veranstaltungen werden im Blended-Learning-Format angeboten.

Staatsprüfung

Im letzten Ausbildungshalbjahr des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Staatsprüfung ab. Sie umfasst ausbildungsbegleitende Teile und einen Prüfungstag.

Zu den ausbildungsbegleitenden Prüfungsteilen gehören:

  • Hausarbeit: In der Hausarbeit zum Staatsexamen dokumentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wirkungen.
  • Zurzeit kann die Anfertigung einer Hausarbeit durch die Teilnahme an einem Zertifikatskurs "Deutsch als Zweitsprache" beim IQSH ersetzt werden. Dieser Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung, deren Note Bestandteil des Zeugnisses ist. Ein bereits vorhandenes Zertifikat kann nicht angerechnet werden.
  • Beurteilung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter: Die Schulleiterinnen und Schulleiter als unmittelbare Vorgesetzte beurteilen die unterrichtliche und schulische Arbeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.

Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen Arbeit (Produktorientierung). Außerdem informiert sie im Portfolio durch auswertende Berichte über ihre Entwicklung sowohl des Lehrens wie des Lernens.

Der Prüfungstag beinhaltet zwei Unterrichtsstunden, eine Aufgabe aus den Bereichen Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik und Schulentwicklung und ein abschließendes Prüfungsgespräch. Am Ende der Staatsprüfung erhalten Sie ein - vorläufiges - Zeugnis, das die Noten für die Prüfungsteile und die abschließende Gesamtnote enthält. Das endgültige Zeugnis wird in der Regel am Ende des letzten Ausbildungshalbjahres durch die Schulleiterin oder den Schulleiter überreicht. Eine bestandene Staatsprüfung ist Voraussetzung für die dauerhafte Einstellung in den Schuldienst in einem der 16 Bundesländer Deutschlands.

Regionalzuschlag für Nachwuchskräfte

In Schleswig-Holstein gibt es in vier Kreisen ein Modellvorhaben: Seit Februar 2020 gibt es einen Regionalzuschlag für Lehramtsanwärter, die an ausgewählten Schulen in den Kreisen Dithmarschen, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Steinburg ihren Vorbereitungsdienst absolvieren.

An Schulen, bei denen ein besonderer Lehrkräftebedarf besteht, sollen verstärkt Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden. Deswegen wird Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in den Lehrämtern "Grundschule" und "Sonderpädagogik" bei Einsatz an diesen Schulen ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 250 Euro monatlich gewährt. Der Sonderzuschlag wird während der Ableistung des Vorbereitungsdienstes für maximal zwei Jahre gewährt. Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nach den Regelungen des Besoldungsrechts in Schleswig-Holstein, falls der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird oder die Lehrkraft im Anschluss an den Vorbereitungsdienst nicht mindestens fünf Jahre im Schuldienst in Schleswig-Holstein tätig ist.

Für den Einstellungstermin zum 1. Februar 2024 ist der Bewerbungsschluss am 1. Oktober 2023.

Bewerbung

Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst erfolgen online unter mehr lesen

 

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Allgemeine Informationen

Allgemeines

Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Bewerbungsstichtag ist der 1. Oktober bzw. 1. April vor dem jeweiligen Einstellungstermin. In das Auswahlverfahren werden vorrangig Bewerbungen einbezogen, die zum Stichtag vollständig hochgeladen wurden.

Werden Bewerbungen oder notwendige Bewerbungsunterlagen (z. B. das Zeugnis über die 1. Staatsprüfung bzw. Masterprüfung) erst nach dem oben genannten Termin hochgeladen, wird die Bewerbung erst in der dritten Stufe des Vergabeverfahrens berücksichtigt. Das bedeutet, dass diese Bewerberinnen und Bewerber erst dann einen Ausbildungsplatz erhalten können, wenn keine zeitgerecht hochgeladenen, vollständigen Bewerbungen mehr vorhanden sind (Restplatzvergabe). Sollte die rechtzeitige Vorlage des Zeugnisses nur deshalb nicht möglich sein, weil das Zeugnis noch nicht ausgestellt, das Studium aber bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, so können Sie zur Fristwahrung auch eine vom Prüfungsamt unterschriebene Bescheinigung hochladen. Hieraus müssen die Endnote, die Fächer oder Fachrichtungen sowie beim Master die Höhe der Creditpoints ersichtlich sein. Statt einer Bescheinigung kann auch das Transcript of Records, das mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes versehen sein muss, hochgeladen werden.

Auch Unterlagen

  • zur Beurteilung eines Härtefalles (z. B. Alleinerziehende und Schwerbehinderte)
  • zum Nachweis von Vertretungstätigkeiten
  • zum Nachweis von erworbenen Zusatzqualifikationen (z. B. Zertifikat DaZ, Dänisch etc.)
  • zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Fächern oder Zeugnissen

müssen rechtzeitig zum Bewerbungsstichtag (1. April oder 1. Oktober) in der online-Bewerbungsmappe vorliegen und können somit nicht rückwirkend als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Vertretungsverträge werden nur berücksichtigt, wenn der Vertrag mindestens einen vollen Monat umfasst und die vertraglich vereinbarte Unterrichtsverpflichtung zwölf Wochenstunden nicht unterschreitet.

Zertifikate müssen einen Zeitraum von mindestens zwei Semestern und mindestens 15 Punkten umfassen.

Die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend des Lehramtes Ausbildungsschulen in ganz Schleswig-Holstein zugeteilt. Wünsche für den Einsatzort werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglichst berücksichtigt. Vorrangige Merkmale für die regionale Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber sind soziale Gesichtspunkte (Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen, Berufstätigkeit der Ehegattin / des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners). Der Wunsch nach einem ortsnahen Einsatz ist daher im Einzelnen zu begründen. Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, einen bestimmten Bewerber bzw. eine bestimmte Bewerberin auszubilden, muss daher keineswegs zu einer entsprechenden Zuordnung führen.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach der Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (KapVO-LK) in der jeweils gültigen Fassung. mehr lesen

Die Zulassung zum Auswahlverfahren ist auch von den studierten Unterrichtsfächern / Fachrichtungen abhängig.

Gymnasien: Es können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine Fächerkombination studiert haben, die Sie aus der Übersicht "Fächerkombinationen Sek. II" entnehmen können.

Kombinierte Studiengänge

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein Studium verfügen, das sie für mehrere Lehrämter befähigt (z. B. Primar- und Sekundarstufenlehramt oder Ähnliches) müssen sich für ein Lehramt entscheiden. Eine kombinierte Ausbildung ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Hilfsweise kann ein zweiter verkürzter Vorbereitungsdienst (Dauer ein Jahr) im anderen Lehramt angeschlossen werden. mehr lesen

Dauer

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und darf maximal zweimal um ein halbes Jahr verlängert werden (z. B. wegen Krankheit, Wiederholungsprüfung). Die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zwölf Monate.

Anrechnung

Bei der Anrechnung werden drei Fälle unterschieden:

  • erfolgreich abgeleisteter Vorbereitungsdienst eines anderen Lehramtes
    Diese Zeiten werden mit sechs Monaten angerechnet. Eines Antrages bedarf es nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, schriftlich auf die Anrechnung zu verzichten. Eine Berücksichtigung der bewerteten Hausarbeit kann schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die oberste Schulaufsicht im für Bildung zuständigen Ministerium. 
  • bereits abgeleistete Zeiten in einem Vorbereitungsdienst desselben Lehramtes
    Diese Zeiten werden nur ausnahmsweise auf Antrag mit sechs Monaten angerechnet. Die Bewertung der Hausarbeit kann auf Antrag ebenfalls berücksichtigt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die oberste Schulaufsicht im für Bildung zuständigen Ministerium.
  • für die Ausbildung förderliche berufspraktische Tätigkeiten
    Auf den Vorbereitungsdienst können auf Antrag Beschäftigungszeiten im öffentlichen Schuldienst, an einer Auslandsschule oder einer anerkannten Schule in freier Trägerschaft in einem Umfang von sechs Monaten angerechnet werden, wenn durch Zeugnis oder dienstliche Beurteilung die erfolgreiche Erteilung von eigenverantwortlichem Unterricht im Umfang von mindestens sechs Monaten und mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl nachgewiesen wird. Zudem ist eine befürwortende Stellungnahme der Ausbildungsschule erforderlich. Gleiches gilt für Zeiten einer anderen mindestens sechsmonatigen für die Ausbildung förderlichen berufspraktischen Tätigkeit. 

Über derartige Anträge wird bis zur Mitte des ersten Ausbildungshalbjahres nach Beginn des Vorbereitungsdienstes entschieden. Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrer Personalsachbearbeiterin / Ihrem Personalsachbearbeiter.

Auswahlverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden in einer Reihungsliste aufgeführt. Die Reihung erfolgt nach Punkten. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält 450 Startpunkte von der die Master- bzw. Examensnote mal 100 in Abzug gebracht wird. Zu dieser Grundpunktzahl werden Punkte für Wartezeiten, das Studium eines oder mehrerer Mangelfächer, das Studium eines Drittfachs (Erweiterungsfach), Fremdsprachenassistenzen, Zertifikate (mindestens zwei Semester, mindestens 15 Leistungspunkte) in Deutsch als Zweitsprache, Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch oder Mathematik für die Grundschule oder Vertretungstätigkeiten im Schuldienst hinzuaddiert. Sind mehr Bewerberinnen oder Bewerber mit gleicher Punktzahl vorhanden als noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird gelost.

Bezahlung

Die Ausbildung findet grundsätzlich im Beamtenverhältnis statt. Daher müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Da die Zahlungsaufnahme erst nach Vorlage der Ihnen im Rahmen der Einstellung ausgehändigten Unterlagen erfolgen kann, ist die umgehende Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen erforderlich.

Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Zu den tatsächlichen Kosten der Arztbehandlung oder für Medikamente erhalten Sie eine Beihilfe in Höhe von mindestens 50 % der erstattungsfähigen Kosten. Für den darüber hinaus gehenden Anteil ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung üblich.

Sprachkenntnisse

Wir begrüßen es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht auf einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen nachweisen, dass sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf der Lehrkraft ausüben zu können. Dies geschieht durch Vorlage des Großen Deutschen Sprachdiploms / C2 Diploms. mehr lesen
Sofern ausreichend Interessentinnen und Interessenten vorhanden sind, kann ersatzweise an einem vom Land Schleswig-Holstein angebotenen Sprachtest teilgenommen werden. Hierbei werden in verkürzter Form die Sprachkenntnisse in einer eintägigen Veranstaltung überprüft, deren Inhalte sich überwiegend am Schulalltag orientieren. Vom Ergebnis des Tests ist die Zulassung zum Auswahlverfahren abhängig.

Angebote / Absagen

Die Angebote werden in der Regel per E-Mail versandt. Daher ist eine aktuelle E-Mail-Adresse unabdingbar. Da die ersten Angebote etwa sechs Wochen nach dem Bewerbungsstichtag versandt werden, wird gebeten, telefonische Anfragen zum Sachstand erst nach diesem Zeitpunkt zu stellen. Die Absagen werden versandt, wenn im Verlauf des Auswahlverfahrens absehbar ist, dass für bestimmte Bewerbergruppen eine Einstellung ausgeschlossen ist.

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Im Falle der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen, die oder der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig ist und diese Person tatsächlich von der Bewerberin oder vom Bewerber betreut oder gepflegt wird, kann der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden (mindestens 50 %). Der Vorbereitungsdienst verlängert sich und die Anwärterbezüge verringern sich hierdurch entsprechend.

Vorbereitungsdienst im Beschäftigungsverhältnis

Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst statt im Beamten- im Beschäftigtenverhältnis mit Ausbildungsvertrag absolviert werden. Der Antrag ist zu begründen. In Frage kommt diese Möglichkeit insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die wegen ihres Lebensalters nach dem Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet werden können (z. B. 50. Lebensjahr im Laufe des Vorbereitungsdienstes vollendet). Auch diejenigen, die ihre Krankenversicherung nicht ohne Nachteile wechseln können, haben diese Möglichkeit.

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Sofern nicht ausreichend Bewerbungen von Lehramtsabsolvent:innen für die Besetzung der Ausbildungsplätze in einem Lehramt vorliegen, kann der Quereinstieg in festgelegten Fächern / Fachrichtungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst geöffnet werden. Dafür können sich auch Personen bewerben, die ein anderes Lehramt studiert haben.

Anwärtersonderzuschlag

Im Lehramt an Grundschulen und im Lehramt für Sonderpädagogik kann es zu einzelnen Einstellungsterminen die Möglichkeit geben, an bestimmten Schulen einen Anwärtersonderzuschlag zusätzlich zu den Anwärterbezügen zu erhalten. Ob es diese Möglichkeit gibt und für welche Schulen sie gilt, wird auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums bekannt gegeben.

Masernschutzpflicht

Seit dem 1. März 2020 müssen alle neu eingestellten Lehrkräfte nachweisen, dass ein aktueller Masernschutz besteht (gilt nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen). Der Nachweis muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden bzw. spätestens zu Ausbildungsbeginn (1. Februar oder 1. August) vorliegen. mehr lesen

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden: 

  • Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen)
  • ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben)

Bewerbungsunterlagen

Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Bescheinigungen und Zeugnisse müssen übersetzt werden.

Die Übersetzung muss in beglaubigter Form hochgeladen werden.

Das Bildungsministerium beglaubigt nicht.

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
  1. Meldebescheinigung (kostenpflichtig, beim Einwohnermeldeamt, darf maximal sechs Monate alt sein)
    Haushalts-, Aufenthaltsbescheinigung, Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde (oder eine entsprechende anderslautende Bescheinigung)
    Diese Bescheinigung muss neben der aktuellen Anschrift auch Angaben über die Staatsangehörigkeit enthalten.
    Wird die Anerkennung als Alleinerziehende / Alleinerziehender geltend gemacht oder wird eine gemeinsam genutzte Wohnung als Begründung für einen ortsnahen Einsatz angegeben, so müssen auch die übrigen, in der eigenen Wohnung gemeldeten Personen in dieser Bescheinigung (Haushaltsbescheinigung) enthalten sein. Hilfsweise kann eine 2. Meldebescheinigung vorgelegt werden.
  2. tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf. Dieser muss alle Zeiten bis zum Bewerbungsdatum umfassen. Auf die Vorlage eines Bewerbungsfotos wird ausdrücklich verzichtet.
  3. Erfolgt die Bewerbung mit dem Fach Religion, muss eine kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vokatio bzw. Missio Canonica) beigefügt werden.
  4. Zeugnisse über Lehramtsprüfungen/Erweiterungsprüfungen/Zeugnisse und Urkunde zum Bachelor und Master.
    Aus dem Zeugnis müssen folgende Punkte ersichtlich sein:
    Kommanote,
    Fächer bzw. Fachrichtungen,
    Leistungspunkte sowie
    die Bezeichnung der Laufbahn.
    Sollte eine dieser Angaben fehlen, ist das Transcript of Records oder ein Zeugnisergänzungsblatt beizufügen. DaZ-Zertifikate/Zertifikate in den Minderheitensprachen oder das Zertifikat Mathematik für die Grundschule
  5. Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde oder Familienbuch
  6. ggf. Heiratsurkunde (wenn nicht in Nummer 5 enthalten)
  7. ggf. Geburtsurkunden der Kinder (wenn nicht in Nummer 5 enthalten)
  8. ggf. Urkunde / Bescheinigung über Namensführung (z. B. bei Doppelnamen oder nach Eheschließung, falls nicht aus der Heiratsurkunde ersichtlich)
  9. Schulabschlusszeugnis
  10. Zeugnisse über Berufsabschlüsse und zusätzliche Qualifikationen
  11. ggf. eine Bescheinigung über eine Schwerbehinderteneigenschaft mit Angabe über die Dauer
  12. ggf. Dienstzeitbescheinigungen über abgeleisteten Wehrdienst (Grundwehrdienst und Wehrübungen) bzw. Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst, soziales bzw. ökologisches Jahr oder sonstige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst
    ggf. Nachweis über Tätigkeiten im pädagogischen Bereich (z. B. Fremdsprachenassistent)
    ggf. Tätigkeiten als Vertretungslehrkraft im Schuldienst

Ein Führungszeugnis wird durch das Ministerium beantragt.

Fristen

Die Einstellungen erfolgen jeweils zum Schuljahresanfang am 1. August sowie zum Schulhalbjahr am 1. Februar.

  • Bewerbungsstichtag für alle Lehrämter sind der 1. April beziehungsweise der 1. Oktober vor dem jeweiligen Einstellungstermin. In das Auswahlverfahren werden vorrangig Bewerbungen einbezogen, die zum Bewerbungsstichtag vollständig - einschließlich des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung / Masterprüfung - im Ministerium vorliegen.
  • Sie haben jedoch auch dann eine Chance auf einen Ausbildungsplatz, wenn Sie Ihr Studium zwar nach dem Bewerbungsstichtag, aber noch vor dem Ausbildungsbeginn erfolgreich abgeschlossen haben. Für diesen Bewerberkreis kann es im Rahmen der Restplatzvergabe noch Einstellungsmöglichkeiten geben. Die Restplatzvergabe wird in der Regel für die Lehrämter an Gemeinschaftsschulen; für Sonderpädagogik und an Berufsbildenden Schulen bei jedem Einstellungstermin durchgeführt. Im Lehramt an Grundschulen fast immer zum Einstellungstermin 1. August. Im Lehramt an Gymnasien gibt es wegen der großen Anzahl  an Bewerbungen nie eine Restplatzvergabe.

Bewerberlage und Wartezeiten

Wer zum Bewerbungsstichtag sein Zeugnis vorlegen kann, erhält in der Regel einen Platz im Vorbereitungsdienst. Das gilt wegen der großen Bewerberzahl nur eingeschränkt für das Lehramt an Gymnasien - dort kann es zu einer Wartezeit von bis zu 18 Monaten kommen. Da die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst jedoch erhöht wird, wird sich dies positiv auf die Wartezeit auswirken.

Masernschutz

Ab dem 1. März 2020 müssen alle neu in den Schul- oder Vorbereitungsdienst einzustellenden Lehrkräfte (Ausnahme Berufsbildende Schulen und Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren sind) nachweisen, dass ein Masernschutz vorliegt.

weitere Infos unter Masernschutz an Schulen

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Sie können den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Das ist dann möglich, wenn Sie Kinder erziehen oder sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern. Die Teilzeit kann in einem Umfang von 75 Prozent, 60 Prozent oder 50 Prozent abgeleistet werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechen um 6, 12 oder 18 Monate und die Anwärterbezüge werden anteilig gekürzt.

Vorbereitungsdienst in einem anderen Lehramt

Sie haben auf Lehramt an Gymnasien studiert, möchten zum Vorbereitungsdienst aber an eine Gemeinschaftsschule? Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in Schleswig-Holstein möglich, den Vorbereitungsdienst in einem anderem als dem studierten Lehramt zu absolvieren.
Voraussetzung hierfür wäre der Umstand, dass es nicht ausreichend Bewerbungen mit dem "passenden" universitären Abschluss gibt. Die frei gebliebenen Ausbildungsplätze können dann mit Quereinsteigerinnen / Quereinsteigern besetzt werden, die ein universitäres Studium abgeschlossen haben, deren Inhalte den gesuchten Fächern oder Fachrichtungen entspricht. In den Lehrämtern an Berufsbildenden Schulen, an Gemeinschaftsschulen und für Sonderpädagogik wird in der Regel zu jedem Einstellungstermin der Quereinstieg geöffnet.

Anrechnung

Auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes können auf Antrag Zeiten im Vorbereitungsdienst für ein anderes Lehramt sowie Zeiten einer für die Ausbildung förderlichen berufspraktischen Tätigkeit im Umfang von sechs Monaten angerechnet werden. Eine förderliche berufspraktische Tätigkeit ist in der Regel Vertretungsunterricht an Schulen.

Besonderheiten

  • Besonderheiten beim kombiniertem Lehramtsstudium
    Bewerberinnen und Bewerber, die über ein Studium verfügen, welches sie für mehrere Lehrämter befähigt (z. B. Grund- und Hauptschullehrkraft, Lehrkraft für Grund- und Mittelstufe u.Ä.) können in der Regel zwischen einer Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Gemeinschaftsschulen wählen.
  • Besonderheiten Lehramt an Gymnasien
    Es können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine Fächerkombination studiert haben, die in der Übersicht "Zulässige Fächerkombinationen Sekundarstufe II" abgebildet sind (siehe Download).
  • Besonderheiten Lehramt an Berufsbildenden Schulen
    Da die Zahl der am Bewerbungsstichtag vorliegenden vollständigen Bewerbungen für das Lehramt an beruflichen Schulen (Studienrat) regelmäßig nicht ausreicht, um alle Stellen zu besetzen, lohnt sich die Bewerbung, auch wenn das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsstichtag vorgelegt werden kann.
    Da der Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern stark rückläufig ist, gibt es für diese Laufbahn nur wenige Einstellungsmöglichkeiten.
    Die angebotenen Stellen finden Sie unter der Registerkarte "Quer- und Seiteneinstieg/Fachlehrkräfte"

Beraterteam für den Vorbereitungsdienst

Sie haben Fragen? Die beantwortet Ihnen gern unser Beraterteam. Bewerberinnen und Bewerber mit erster Staatsprüfung / Masterzeugnis wenden sich bitte an:

im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

 

im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB):

  • Lehramt an berufsbildenden Schulen und für das Lehramt für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen
    Nina Petersen
    Telefon 0431 988-8728
    E-Mailnina.petersen@shibb.landsh.de

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