Sollten Sie an einer Ausbildungsveranstaltung nicht teilnehmen können oder sollte eine Veranstaltung abgesagt werden, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Eine wegen Krankheit versäumte Ausbildungsveranstaltung
Jede Erkrankung, die Sie hindert Ihre Dienstgeschäfte wahrzunehmen, muss der Schulleitung angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie am Ausbildungstag erkranken.
Sollten Sie wegen einer Erkrankung nicht an einer Ausbildungsveranstaltung teilnehmen können, teilen Sie dies bitte zusätzlich der Studienleiterin oder dem Studienleiter telefonisch oder per E-Mail mit. Die Studienleiterin oder der Studienleiter wird Sie in der Ausbildungsübersicht als „entschuldigt gefehlt“ kennzeichnen.
Da eine versäumte Ausbildungsveranstaltung in der Regel nicht nachgeholt werden kann, wird davon ausgegangen, dass Sie sich die Inhalte/Themen selbstständig aneignen. Die mit den Standards formulierten Qualitätsansprüche gelten unverändert.
Mit der Meldung zur Prüfung im dritten Ausbildungshalbjahr sind die bis dahin wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Sollten mehr als ein Sechstel der bis zur Meldung zur Prüfung wahrzunehmenden Ausbildungsveranstaltungen versäumt worden sein, ist eine Zulassung zur Staatsprüfung nicht möglich.
Eine wegen einer Klassenfahrt versäumte Ausbildungsveranstaltung
Klassenfahrten werden langfristig geplant. Wünschenswert ist deshalb, die Termine der Klassenfahrten so zu legen, dass keine Ausbildungsveranstaltung versäumt werden muss.
Sollten Sie dennoch an einer Ausbildungsveranstaltung nicht teilnehmen können, teilen Sie dies der Studienleiterin oder dem Studienleiter ggf. per E-Mail mit. Die Studienleiterin oder der Studienleiter wird Ihre Buchung mit „entschuldigt gefehlt“ kennzeichnen.
Mit der Meldung zur Prüfung im dritten Ausbildungshalbjahr sind die bis dahin wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Bei Vorliegen einer Bescheinigung Ihrer Schule über die Teilnahme an einer Klassenfahrt werden einmalig acht Stunden angerechnet.
Eine wegen Krankheit der Studienleiterin oder des Studienleiters abgesagte Ausbildungsveranstaltung
Bei Erkrankung einer Studienleiterin oder eines Studienleiters wird zunächst versucht, die Veranstaltung im Rahmen einer Vertretungsregelung durchzuführen oder sie an einem anderen Tag nachzuarbeiten.
Sollte die Veranstaltung nicht nachgeholt werden können, wird sie anerkannt, indem für alle LiV in der Ausbildungsübersicht „teilgenommen“ eingetragen wird. Es wird auch in diesem Fall davon ausgegangen, dass Sie sich die Inhalte/Themen selbstständig aneignen. Die mit den Standards formulierten Qualitätsansprüche gelten unverändert.
Sofern Sie selbst erkrankt waren, gilt das oben Gesagte.