Allgemeines
Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Bewerbungstermin ist der 15. September bzw. 1. April vor dem jeweiligen Einstellungstermin. In das Auswahlverfahren werden vorrangig Bewerbungen einbezogen, die zum Stichtag vollständig hochgeladen wurden.
Von dieser Regelung sind die in der Anlage zur Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsverordnung Lehrkräfte - KapVO-LK) vom 8. Juli 2023 festgelegten Mangelfächer und Mangelfachrichtungen ausgenommen. In diesen Fällen können auch unvollständige Bewerbungen berücksichtigt und vorbehaltliche Einstellungsangebote unterbreitet werden.
Sollte die rechtzeitige Vorlage des Zeugnisses nur deshalb nicht möglich sein, weil das Zeugnis noch nicht ausgestellt, das Studium aber bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, so können Sie zur Fristwahrung auch eine digitale Studienabschlussbescheinigung des Prüfungsamtes hochladen. Hieraus müssen die Endnote, die Fächer oder Fachrichtungen sowie beim Master die Höhe der Leistungspunkte ersichtlich sein. Statt einer Bescheinigung kann auch das Transcript of Records, das mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes versehen sein muss, hochgeladen werden.
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Erklärungen müssen rechtzeitig zum Bewerbungsstichtag (1. April oder 15. September) in der online-Bewerbungsmappe vorliegen und können nicht rückwirkend als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden.
Vertretungstätigkeiten im Schuldienst werden nur berücksichtigt, wenn sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung oder des Masters erfolgt sind, mindestens einen vollen Monat umfassen und die vertraglich vereinbarte Unterrichtsverpflichtung zwölf Wochenstunden nicht unterschreitet.
Zertifikate müssen einen Zeitraum von mindestens zwei Semestern und mindestens 15 Leistungspunkten umfassen.
Die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend des Lehramtes Ausbildungsschulen in ganz Schleswig-Holstein zugeteilt. Wünsche für den Einsatzort werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglichst berücksichtigt. Vorrangige Merkmale für die regionale Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber sind soziale Gesichtspunkte (Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen, Berufstätigkeit der Ehegattin / des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners). Der Wunsch nach einem ortsnahen Einsatz ist daher im Einzelnen zu begründen. Nutzen Sie hierfür bitte im Bewerbungsportal unbedingt das Freitextfeld "Sonstige Angaben". Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, einen bestimmten Bewerber bzw. eine bestimmte Bewerberin auszubilden, führt nicht zwingend zu einer entsprechenden Zuordnung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte in der jeweils gültigen Fassung. mehr lesen
Kombinierte Studiengänge
Bewerberinnen und Bewerber, die über ein Studium verfügen, das sie für mehrere Lehrämter befähigt (z. B. Primar- und Sekundarstufenlehramt oder Ähnliches) müssen sich für ein Lehramt entscheiden. Eine kombinierte Ausbildung ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Hilfsweise kann ein zweiter verkürzter Vorbereitungsdienst (Dauer ein Jahr) im anderen Lehramt angeschlossen werden.
Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und darf maximal zweimal um ein halbes Jahr verlängert werden (z. B. wegen Krankheit, Wiederholungsprüfung). Die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zwölf Monate.
Auswahlverfahren
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden in einer Reihungsliste aufgeführt. Die Reihung erfolgt nach Punkten. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält 450 Startpunkte von der die Master- bzw. Examensnote mal 100 in Abzug gebracht wird. Zu dieser Grundpunktzahl werden Punkte gemäß der Anlage der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte hinzuaddiert. Sind mehr Bewerberinnen oder Bewerber mit gleicher Punktzahl vorhanden als noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird gelost.
Bezahlung
Die Ausbildung findet grundsätzlich im Beamtenverhältnis statt. Daher müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Da die Zahlungsaufnahme erst nach Vorlage der Ihnen im Rahmen der Einstellung ausgehändigten Unterlagen erfolgen kann, ist die umgehende Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erforderlich.
Krankenversicherung
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Zu den tatsächlichen Kosten der Arztbehandlung oder für Medikamente erhalten Sie eine Beihilfe in Höhe von mindestens 50 % der erstattungsfähigen Kosten. Für den darüber hinaus gehenden Anteil ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung üblich.
Angebote / Absagen
Die Angebote werden per E-Mail versandt. Daher ist eine aktuelle E-Mail-Adresse unabdingbar. Die ersten Angebote werden zeitnah nach dem Bewerbungsstichtag versandt. Die Absagen werden versandt, wenn im Verlauf des Auswahlverfahrens absehbar ist, dass für bestimmte Bewerbergruppen eine Einstellung ausgeschlossen ist.
Vorbereitungsdienst im Beschäftigtenverhältnis
Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst statt im Beamten- im Beschäftigtenverhältnis mit Ausbildungsvertrag absolviert werden. In Frage kommt diese Möglichkeit insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die wegen ihres Lebensalters nach dem Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet werden können (z. B. 50. Lebensjahr im Laufe des Vorbereitungsdienstes vollendet). Auch diejenigen, die ihre Krankenversicherung nicht ohne Nachteile wechseln können, haben diese Möglichkeit.