Navigation und Service

„Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit“: Bundesrat folgt mit großer Mehrheit Antrag aus Schleswig-Holstein

Integrationsministerin Aminata Touré: „Ich freue mich sehr über die breite politische Mehrheit im Bundesrat. Das ist die klare Aufforderung an den Bund, Menschen, die in Arbeit oder Ausbildung sind, ein Bleiberecht zu geben!“

Letzte Aktualisierung: 06.03.2026

BERLIN. Der Bundesrat hat heute die Bundesregierung aufgefordert, in Deutschland ein neues festes Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu schaffen. Der Antrag war durch die schleswig-holsteinische Landesregierung auf Initiative von Integrationsministerin Aminata Touré eingebracht worden und fand in der Länderkammer eine breite Mehrheit. Ziel ist es, mit dem neuen Aufenthaltsrecht die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
 
„Ich freue mich sehr über die breite politische Mehrheit im Bundesrat. Das ist die klare Aufforderung an den Bund, Menschen, die in Arbeit oder Ausbildung sind, ein Bleiberecht zu geben! Jetzt gibt es kein Zurück mehr: Die Bundesregierung ist aufgefordert, zeitnah ein festes Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu schaffen. Menschen, die hier gut integriert und im festen Job sind, gehören zu uns und sollen hier bleiben können. Wir brauchen Sicherheit und verlässliche Perspektiven für Betriebe, Auszubildende und Fachkräfte. Und wir brauchen das klare Bekenntnis: Wer hier herkommt, sich gut integriert und hier arbeitet, der gehört zu Deutschland“, sagte Ministerin Touré.
 
Der Bundesrat plädiert dafür, dass Geduldete, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, künftig ein Bleiberecht erhalten. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis von Integrationsleistungen, die Identitätsklärung sowie Straffreiheit. Eine solche Regelung mit vier Jahren Mindestaufenthaltsdauer haben CDU, CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der Bundesrat fordert nun, die vorgesehene Frist auf drei Jahre zu verkürzen, um Anreize zur Integration zu schaffen und die Wirksamkeit der Regelungen zu verbessern. Die Regelung soll zudem bis zum 31.12.2029 gelten. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist nur eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2027 vorgesehen.
 
Ministerin Touré verwies vor dem Hintergrund des Antrags auf den akuten Fachkräftemangel im Land. Laut aktuellem IHK-Fachkräftemonitor könnten in Schleswig-Holstein bis 2035 rund 97.000 Stellen unbesetzt bleiben. „Das ist eine große Herausforderung, die wir lösen müssen“ sagte Touré: „Dafür müssen wir Geflüchtete, die hier arbeiten können und wollen, mit einem festen Bleiberecht ausstatten. Alles andere ist unverständlich und führt zu gesellschaftlichen Verwerfungen.“
 
Die Ministerin betonte, dass die Initiative „Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit" in Schleswig-Holstein eine breite Zustimmung erfahren hat. Sie war vom UV Nord, dem DGB Nord und der Flüchtlingsbeauftragten unterstützt worden. Im Dezember 2025 hatten das Integrationsministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam die Veranstaltung „Ankommen und Arbeiten – So bringt Schleswig-Holstein Geflüchtete in Arbeit“ im Kieler Landeshaus durchgeführt, um über bereits bestehende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie weitere Schritte zu diskutieren. Im Anschluss an die Veranstaltung hatten die DGB Nord-Vorsitzende Laura Pooth, der UV Nord-Hauptgeschäftsführer Michael Thomas Fröhlich, die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Doris Kratz-Hinrichsen gemeinsam mit der Integrationsministerin Aminata Touré und Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen die Bundesregierung in einem gemeinsamen Positionspapier dazu aufgefordert, ein schnelleres Bleiberecht für Geflüchtete auf den Weg zu bringen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz