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Integrationsministerium und Bundesagentur für Arbeit setzen Projekt zur besseren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten fort

Letzte Aktualisierung: 04.07.2025

KIEL. Das Land Schleswig-Holstein und die Bundesagentur für Arbeit setzen ihre Kooperation zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten fort. Das sogenannte „Grundkompetenzscreening“ und die anschließende Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit direkt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes soll künftig an bis zu fünf Standorten stattfinden. Dabei sollen auch Geflüchtete aus weiteren Herkunftsländern in das Projekt einbezogen werden. Dafür stellen das Land und die Bundesagentur weiterhin Personal zur Verfügung. Ziel ist es, Qualifikationen und Kompetenzen von Geflüchteten direkt nach ihrer Ankunft in den Landesunterkünften zu erfassen, sie mit gezielten Maßnahmen zu arbeitsmarktrelevanten Themen zu unterstützen sowie integrationsorientiert zu beraten. Auf diesem Weg werden die Geflüchteten schneller und gezielter in die Beratung der Arbeitsagenturen und Jobcenter im Norden vermittelt. In der Folge verkürzt sich der durchschnittliche Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme.
„Unser Kompetenzscreening ist ein Schlüsselprojekt für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Seit dem Start vor einem Jahr wurden über 1000 Beratungsgespräche in den Erstaufnahmeeinrichtungen geführt. In rund der Hälfte der Fälle folgten vertiefte Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit. Die Rückmeldungen der Bundesagentur für Arbeit sind sehr positiv. Die frühe Beratung beschleunigt die Integration der Geflüchteten und verkürzt Wartezeiten. Einige wenige Personen konnten kurz nach der Ankunft sogar direkt in Arbeit oder Praktika vermittelt werden“, sagte Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies.
Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, begrüßte die Fortsetzung des Projektes ausdrücklich: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Geflüchtete schneller in Arbeit und damit in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir freuen uns insbesondere darüber, dass wir die Geflüchteten zu einem sehr frühen Zeitpunkt kennenlernen und ihre arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten erfassen können, die wir für die weitere Integration benötigen. Die Erfahrungen, die wir im Rahmen des Job-Turbos sammeln konnten, haben gezeigt, dass die behördenübergreifende, enge Zusammenarbeit maßgeblich zur schnellen Integration Geflüchteter beitragen kann. Dies ist umso wichtiger, da die Arbeitskraft ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein von enormer Bedeutung ist.“
Ergänzt wird das im April 2024 gestartete Projekt durch begleitende integrationsfördernde Maßnahmen für alle Geflüchteten in den Landesunterkünften, die das Land ebenfalls ausweiten will. Unter anderem sollen künftig vermehrt Informationsveranstaltungen und Workshops stattfinden, um einen Überblick über die zentralen Integrationsangebote in den Kommunen zu geben. Durch zusätzliche Beratungs- und Informationsangebote sollen Interessierte auch gezielt an entsprechende Beratungsstellen zu beruflichen Anerkennungsfragen vermittelt werden. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit, an speziellen Sprachkursen teilzunehmen, die auf die Vermittlung erster sprachlicher Kompetenzen mit Arbeitsmarktbezug abzielen. Zur Ausweitung des Grundkompetenzscreenings sowie integrationsorientierter Maßnahmen hat das Land sechs neue Stellen im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge geschaffen. Die Stellen sollen zeitnah besetzt werden.
Das Land und die Bundesagentur für Arbeit hatten das Projekt zur Arbeitsmarktintegration im April 2024 als Pilotprojekt in den Landesunterkünften in Rendsburg und Boostedt gestartet, um Geflüchtete je nach Kompetenzen sowie Bedarf auf dem Arbeitsmarkt zielgerichteter auf die Kreise und kreisfreien Städte zu verteilen und schneller in Arbeit zur bringen. Das Kompetenzscreening und die anschließende Beratung durch die Bundesagentur beschränkten sich zunächst aufgrund ihrer guten Bleibeperspektive auf Geflüchtete aus Afghanistan und Syrien. Im Dezember 2024 beschloss die Landesregierung eine Ausweitung des Grundkompetenzscreenings, den Ausbau der integrationsvorbereitenden Maßnahmen sowie eine bessere Verknüpfung mit den bereits bestehenden Integrationsangeboten in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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