KIEL. Am gestrigen Montag (16. Juni) ist ein islamistischer Gefährder aus Schleswig-Holstein nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben worden.
Der 35-Jährige war nach langen und intensiven Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein im Mai festgenommen worden und befand sich seitdem in Abschiebungshaft. Bis zur Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung war er im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.
Die Abschiebung wurde auf der Grundlage einer Anordnung des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes vollzogen. Nach § 58a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Bislang musste in Schleswig-Holstein von dieser Möglichkeit nur ein weiteres Mal Gebrauch gemacht werden: Im Januar 2018 wurde auf dieser Grundlage seinerzeit ein türkischer Staatsangehöriger in die Türkei abgeschoben.
Staatssekretärin Silke Schiller-Tobies sagte: „Unser Rechtsstaat ist wehrhaft. Die Abschiebung des Festgenommenen ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein und in Deutschland. Ich danke allen beteiligten Behörden, insbesondere den Sicherheitsbehörden, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge sowie der zuständigen Ausländerbehörde für die hervorragende Zusammenarbeit.“
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