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Jetzt Anträge stellen: 100.000 Euro für beispielhafte Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

KIEL. Kinder- und Jugendbeteiligung hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Deshalb fördern das Land und das Deutsche Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr wieder im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ beispielhafte Beteiligungsprojekte von Kindern und Jugendlichen. Insgesamt stehen erneut 100.000 Euro aus dem Landesfonds zur Verfügung. 
Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Kinder und Jugendliche müssen in der Gesellschaft wie in der Politik ein Mitspracherecht haben. Das ist gerade in diesen unsicheren Zeiten unerlässlich, schließlich geht es um ihre Zukunft. In Schleswig-Holstein gibt es bereits viele tolle Maßnahmen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir wollen diese mit dem Förderfonds weiterentwickeln und auch dafür sorgen, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen noch weiter in den Mittelpunkt rücken. In diesem Sinne erarbeiten wir aktuell auch unsere Landesstrategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung.“ 
Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin von Schleswig-Holstein: „Wir sind gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein seit mehr als 35 Jahren in Sachen Kinderrechte auf einem sehr guten Weg. Auch dadurch ist Schleswig-Holstein deutschlandweit einer der Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation. Kinderrechte insgesamt und das Recht auf Beteiligung an den die Kinder betreffenden Entscheidungen im Besonderen, leben vom aktiven Mitmachen. Die ‚Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder‘ möchte mit ihren Förderungen den Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen und sie nachhaltig verankern.“
Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Aus den einzelnen Beteiligungsmodellen sollen sich möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.
Die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ besteht seit 1989. Zentrales Element ist der vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichtete Fonds zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Es geht bei der Aktion um die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte und insbesondere um das Kinderrecht auf Beteiligung. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen zur altersgemäßen politischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert. Ein Mikrofonds zur Förderung von Kleinstprojekten ergänzt den Fonds. Projektträger berufen eine Jurysitzung aus Kindern und Jugendlichen ein, die dann über bis zu zehn Mikroförderungen in Höhe von bis zu 500 Euro entscheiden und somit Beteiligungserfolge erleben können.
Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung und Vernetzung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.
Informationen über die Angebote und Aktivitäten des Sozialministeriums zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein mit aktuellen Terminen findet sich unter www.schleswig-holstein.de/kinder-jugendbeteiligung

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien finden sich unter www.dkhw.de/foerderfonds/schleswig-holstein. Anträge können über das Onlineformular des Förderfonds fortlaufend eingereicht werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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