KIEL. 70 Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat gestern (13. Mai) im Kabinett die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ziel ist es, die Prävention zu verbessern, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen sowie die Strafverfolgung in Fällen häuslicher Gewalt zu stärken.
„Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies und gleichberechtigtes Leben. In einer Zeit, in der Antifeminismus und veraltete Denkmuster wieder salonfähig werden, ist es umso wichtiger, dass wir konsequent an der Umsetzung dieses Rechtes arbeiten“
, sagte Gleichstellungsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies: „Wir haben in Schleswig-Holstein gemeinsam in den letzten Jahren bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern im Sinne der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht. Die Landesstrategie ergänzt diese Maßnahmen und verdeutlicht nochmal unseren ressortübergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Mein Dank gilt der ehemaligen AG 35 des Landespräventionsrates für ihre Empfehlungen und den beteiligten Ministerien für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache.“
Ein Schwerpunkt der Strategie ist der Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt im Kontext innerer Sicherheit. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem zu einer Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen im Landtag mit dem Hochrisikomanagement und dem Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in dieser Legislatur bereits wirkungsvolle Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Weitere Maßnahmen sind beispielsweise der Ausbau und die Finanzierung von Schutzangeboten, spezifische Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Migrationsgeschichte oder Behinderungen sowie Präventionsmaßnahmen für Jungen und Männer. Die sieben Handlungsfelder der Strategie umfassen die Bereiche Anti-Diskriminierung, Gleichstellung, Innere Sicherheit, Schutzangebote, Familiengerichtsbarkeit und Strafverfolgung sowie Bildungseinrichtungen.
Im Jahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. 432 Fälle waren sogenannte Hochrisikofälle. Rund 70 Prozent der Opfer waren Frauen.
Hintergrund:
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Schwerpunkt der Konvention ist die Prävention und die Beseitigung der strukturellen Ursachen von Gewalt, die sich beispielsweise in Form von diskriminierenden Regeln, Gesetzen, Gebräuchen und Traditionen zeigen. Die Konvention hat den Zweck, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten auf allen Ebenen, gegen Gewalt vorzugehen.
In Schleswig-Holstein wird die Umsetzung der Konvention seit 2018 durch das Projekt SCHIFF – Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen – des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) begleitet. Darüber hinaus wurde 2019 beim Landespräventionsrat die Arbeitsgruppe 35 (AG 35) eingerichtet, um den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu gestalten und das Thema „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ effektiv zu bearbeiten. Die Empfehlungen der AG 35 stellen die Grundlage für die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar. Die Landesstrategie ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03200/drucksache-20-03207.pdf
Mit dem Gewalthilfegesetz wird darüber hinaus auf Bundesebene ab 2032 ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt. Der Bund hat zur Realisierung des Vorhabens und Gewährung des Rechtsanspruchs mit dem Gesetz feste Finanzierungszusagen getroffen. Die Länder werden verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen.
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