KIEL. Am 28. Juni wird in Deutschland das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Darin ist unter anderem geregelt, wie bestimmte IT-Produkte (Computer, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Lesegeräte etc.) und Dienstleistungen (Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen, elektronischer Schriftverkehr etc.) künftig barrierefrei zu gestalten sind. Für die Überwachung des Marktes und die Einhaltung der Normen sind die Länder zuständig. Diese haben sich darauf geeinigt, hierfür eine zentrale Marktüberwachungsbehörde in Sachsen-Anhalt einzurichten. Sozialministerin Aminata Touré hat in dieser Woche den entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet, mit dem das Land Schleswig-Holstein die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes an diese zentrale Marktüberwachungsbehörde der Länder überträgt.
Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Es ist grundsätzlich gut und ganz im Sinne der Gleichstellung, dass die Barrierefreiheit in Deutschland gesetzlich noch fester verankert wird. Umso wichtiger ist, dass wir auch eine möglichst effiziente und unbürokratische Marktaufsicht erhalten. Ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen der Normen und Standards in den einzelnen Ländern wird damit vermieden. Wir danken Sachsen-Anhalt ausdrücklich für die Bereitschaft, diese Behörde einzurichten.“
Sachsen-Anhalt wird die Aufgabenerfüllung stellvertretend für alle Länder übernehmen. Grund für die Schaffung einer zentralen Behörde ist das Ziel, den komplexen Aufgabenbereich der Marktüberwachung einer spezifischen Stelle zu übertragen, die sich allein auf diese Aufgabe konzentriert und alle technischen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Kompetenzen in sich vereint. Da die Hersteller und Dienstleister deutschland- und sogar europaweit agieren, ist dies effektiver, als in jedem Bundesland einzelne Kontrollstellen zu schaffen.
Für eine zentrale Behörde sprachen aber auch Gründe der Wirtschaftlichkeit. Die Kosten sollen entsprechend dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Der auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil beträgt dabei in diesem Jahr 170 000 Euro.
Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh