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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Landesamt für soziale Dienste (LAsD) und staatliche Arbeitsschutzbehörde werden zusammengelegt


Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Guter Arbeitsschutz braucht starkes Personal, größtmögliche Unabhängigkeit und klare Perspektiven“

Letzte Aktualisierung: 26.04.2024

KIEL. Der staatliche Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein wird neu aufgestellt und künftig beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) angesiedelt. Das hat Sozialstaatssekretär Johannes Albig heute in Kiel bekannt gegeben. Der staatliche Arbeitsschutz ist seit 2008 als untere Landesbehörde bei der Unfallkasse Nord angegliedert und wird nun aus dieser Struktur herausgelöst. Im Jahr 2025 sollen das Landesamt für soziale Dienste und die staatliche Arbeitsschutzbehörde zusammengeführt werden.

„Staatlicher Arbeitsschutz ist essentiell, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten im Land zu gewährleisten. Er braucht starkes Personal, größtmögliche Unabhängigkeit und klare Perspektiven. Deshalb wollen wir den staatlichen Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken und ihn künftig an einer Landesoberbehörde ansiedeln. Ich freue mich, dass wir diese Umstrukturierung jetzt auf den Weg bringen“, sagte Albig.

Zugleich dankte der Staatssekretär der Unfallkasse Nord für die Zusammenarbeit: „Der staatliche Arbeitsschutz war in den vergangenen Jahren bei der Unfallkasse Nord gut aufgehoben. Gerade vor dem Hintergrund der großen Veränderungen in der Arbeitswelt mit mehr Flexibilisierung, Digitalisierung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien wurde hier sehr wichtige Arbeit geleistet. Dafür möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken.“

Bei allen Veränderungen soll die sachliche Ausstattung und die Personalaufstellung des staatlichen Arbeitsschutzes in Schleswig-Holstein unverändert bleiben. Auch die drei bestehenden Standorte Kiel, Lübeck und Itzehoe bleiben erhalten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz ändert sich damit in der unmittelbaren beruflichen Praxis nichts. „Perspektivisch wird der Arbeitsschutz aber eine noch größere Bedeutung bekommen. Der Schleswig-Hosteinische Arbeitsschutz wird der Wirtschaft als ein verlässlicher und beratender Partner zur Seite stehen“, so Albig. 

Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass ab 2026 gemäß Arbeitsschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Besichtigungsquote von 5 Prozent aller Betriebe gilt. In der Folge wird es künftig eine noch größere Zahl von Betriebsbesichtigungen geben. Auch dafür werden mit der Umstrukturierung jetzt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Hintergrund:

Der staatliche Arbeitsschutz ist für alle in Schleswig-Holstein ansässigen Branchen wie z.B. Tourismus, Gastronomie, Handwerk und Landwirtschaft zuständig. Bis 2008 wurde der staatliche Arbeitsschutz vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit wahrgenommen. Um Synergien bei der Tätigkeit von Unfallversicherungsträger und staatlicher Arbeitsschutzaufsicht zu nutzen, wurde der staatliche Arbeitsschutz in einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein angesiedelt. Mit der Errichtung wurde das in diesem Bereich tätige Personal auf den selbstverwalteten Unfallversicherungsträger übertragen. Dabei handelte es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Modell.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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