Weniger bürokratischer Aufwand, zügigere Vermarktung von Gewerbeflächen – das soll durch die Verkürzung der Bindefrist von geförderten Gewerbegebieten entstehen. Bisher mussten Gemeinden und Städte bei Inanspruchnahme einer sogenannten GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) bislang 15 Jahre lang Rechenschaft ablegen. "Wir haben uns auf Bundes- und Länderebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bindungsfrist künftig nur noch so lange gilt, bis das letzte Grundstück eines Gewerbegebiets veräußert wurde", sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens bei einem Besuch des Gewerbegebiets "An der Straßenmeisterei" in Stolpe im Kreis Plön.
Video Termin Stolpe Bindungsfrist
"Best-Practice" Stolpe
Das Gelände ist ein herausragendes Beispiel für erfolgreiche Vermarktung: Vor vier Jahren mit Unterstützung von rund 700.000 Euro aus GRW-Mitteln eröffnet, war es trotz wirtschaftlich schwieriger Rahmenbedingungen innerhalb von zwei Jahren "ausverkauft". Damit kommt die Gemeinde zwar nachträglich nicht in den Genuss der neuen Regelung. Doch will sie ihr Gebiet neben der A 21 nun nochmals erweitern - ein laut Carstens "konsequenter wie mutiger Schritt".
Motivation zu schnellerer Vermarktung
Üblicherweise würden die meisten Grundstücke in Gewerbegebieten durchschnittlich innerhalb von 5 bis 10 Jahren verkauft. "Wir hoffen deshalb, dass durch die neue Regelung Gemeinden sich bei der Vermarktung geförderter Gewerbeflächen noch stärker engagieren", sagte die Staatssekretärin. "Die verkürzte Bindungsfrist entlastet Gemeinden bei der Förderabwicklung", ergänzte Stolpes Bürgermeister Holger Bajorat.
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