Für erstmalige Existenzgründungen, Betriebsübernahmen oder Beteiligungen können Meisterinnen und Meister im Handwerk weiterhin einen Zuschuss beantragen.
Die Meistergründungsprämie gibt es seit sechs Jahren und hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Über 1.100 Handwerksmeisterinnen und -meister haben den Zuschuss auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit genutzt. Jetzt wird das Angebot bis Juni 2028 verlängert. "Viele Betriebe sind dabei, ihre Nachfolge zu regeln", sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Doch gleichzeitig fehle vielen der Mut, selbst zu gründen. "Mit unserer Meistergründungsprämie wollen wir einen Anreiz geben", betonte er.
Gut qualifizierte Fachkräfte im Handwerk
Am Ende gehe es auch um viele Arbeitsplätze, sagte der Minister. "Und wir brauchen gut qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, wenn wir unser Dach nicht bald selbst decken wollen", sagte Madsen.
Zweistufiger Zuschuss
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Meisterinnen und Meister im Handwerk können bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen.
Antrag stellen
Vor Beantragung der Basisförderung (7.500 Euro) steht eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer an. Diese prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann der Antrag bei der IB.SH gestellt werden.
Die Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzförderung in Höhe von 2.500 Euro kann drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein neuer Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde.
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