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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Erfolgsmodell Meistergründungsprämie

Für erstmalige Existenzgründungen, Betriebsübernahmen oder Beteiligungen können Meisterinnen und Meister im Handwerk weiterhin einen Zuschuss beantragen.

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Dunkelhaarige Frau an einer Kreissäge
Ein Erfolgsmodell: 9 von 10 Betrieben, die die Prämie erhalten haben, sind noch immer erfolgreich am Markt.

Die Meistergründungsprämie gibt es seit sechs Jahren und hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Über 1.100 Handwerksmeisterinnen und -meister haben den Zuschuss auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit genutzt. Jetzt wird das Angebot bis Juni 2028 verlängert. "Viele Betriebe sind dabei, ihre Nachfolge zu regeln", sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen. Doch gleichzeitig fehle vielen der Mut, selbst zu gründen. "Mit unserer Meistergründungsprämie wollen wir einen Anreiz geben", betonte er. 

Gut qualifizierte Fachkräfte im Handwerk

Am Ende gehe es auch um viele Arbeitsplätze, sagte der Minister. "Und wir brauchen gut qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, wenn wir unser Dach nicht bald selbst decken wollen", sagte Madsen. 

Zweistufiger Zuschuss

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Meisterinnen und Meister im Handwerk können bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. 

Antrag stellen

Vor Beantragung der Basisförderung (7.500 Euro) steht eine Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer an. Diese prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann der Antrag bei der IB.SH gestellt werden. 

Die Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzförderung in Höhe von 2.500 Euro kann drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein neuer Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde.

Alle Infos und Antragstellung unter www.ib-sh.de/meistergruendungspraemie.

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