Die Bäderregelung erlaubt Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in den touristisch geprägten Orten Schleswig-Holsteins. Jetzt wurde die Verordnung verlängert.
Die im Dezember 2023 auslaufende Bäderverordnung wird unverändert um weitere fünf Jahre verlängert. "Damit hat insbesondere der Einzelhandel in den Bäderorten Planungssicherheit bei den Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen", betonte Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen. Die Regelung gelte nun bis zum 13. Dezember 2028.
Kompromiss hat Bestand
"Der Kompromiss zwischen dem Land, den Kirchen und der Gewerkschaft Verdi hat weiterhin Bestand. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Handel und natürlich für alle Touristinnen und Touristen", sagte der Minister. Die Tourismusorte hätten ein Interesse daran, ihren Gästen möglichst gute Einkaufsmöglichkeiten zu bieten.
Die Bäderregelung
Nach der neuen und alten Verordnung dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – wie bislang auch – an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11 bis 19 Uhr öffnen. Diese Regelung gilt für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristinnen und Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.
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