Die Klagen von Naturschutzverbänden wegen der Zerstörung von Riffen beim Bau des Fehmarnbelttunnels wurden abgewiesen. Normalerweise ist es verboten, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied jetzt, dass das APV eine Befreiung von diesem Verbot erteilen durfte. Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein.
Hindernisse aus dem Weg geräumt
Verkehrsminister Madsen zeigte sich zufrieden: "Mit dieser Bestätigung des Planänderungsbeschlusses durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht sind alle verfahrensrechtlichen Hindernisse beseitigt", sagte er in Kiel und stellte klar, dass der weiteren Umsetzung des Projekts nun keine Hindernisse mehr im Weg stünden.
Planänderungsbeschluss 2021
Schon vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen für den deutsch-dänischen Ostseetunnel weitgehend bestätigt. Damals wurden aber die Riffe ausgeklammert, weil sie erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren. Im Rahmen eines Planänderungsbeschlusses erteilte das Amt für Planfeststellung Verkehr bezüglich dieser Riffe eine Befreiung von dem Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot. Zugleich ordnete es Ausgleichsmaßnahmen an. Mit dem heutigen Beschluss hat Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Behörde zu Recht von einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen hat.
Weitere Klage durch Vergleich geschlossen
In dem Klageverfahren eines Fährbetriebs gegen eine weitere Änderung des Planfeststellungsbeschlusses haben die Beteiligten einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen und den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: