KIEL. Um in Schleswig-Holstein Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen einzudämmen, hat in Kiel die "Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit" ihre Arbeit aufgenommen. Arbeits-Staatssekretärin Susanne Henckel überreichte dazu heute (23. Januar) an die Leiterin der Einrichtung, Hanan Kadri, einen Förderbescheid über knapp 490.000 Euro. Träger der Beratungsstelle ist der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.
"Ich hoffe, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland dieses Angebot annehmen und sich über ihre Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt informieren
", sagte Henckel. Nur wer über seine Rechte gut Bescheid wisse, könne von der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU auch voll profitieren. Inhaltlich gehe es laut Henckel in der Regel um Themen wie Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit.
"Diejenigen, die bei uns Rat suchen, sind nicht mit dem hiesigen Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen vertraut
", sagte Beratungsstellen-Leiterin Kadri. Die Folgen seien oft Arbeitsausbeutung und Lohndumping. Kadri: "Bei uns erhalten die Menschen Informationen und Beratung, nach Möglichkeit in ihrer Herkunftssprache
."
Die Beratungsstelle befindet sich im Martensdamm 4 in Kiel und ist telefonisch unter 0431/640 878 27 zu erreichen, per Email unter info@advsh.de sowie persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Eine Webseite wird in Kürze freigeschaltet.