KIEL. Wer bisher als Reservistin oder Reservist der Bundeswehr an Veranstaltungen im Rahmen des freiwilligen Reservistendienstes teilnehmen wollte, brauchte die Zustimmung vom Arbeitgeber. Das ändert sich jetzt. Der Landtag hat heute (12. Dezember) das "Gesetz zur Freistellung von Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in Schleswig-Holstein" verabschiedet. "Die geopolitische Lage hat sich in den vergangenen Jahren enorm verändert. Wir wollen dazu beitragen, die Verteidigungsbereitschaft zu stärken und die Bundeswehr zu unterstützen – in dem für uns möglichen Rahmen. Deshalb erleichtern wir Reservistinnen und Reservisten die Teilnahme an Veranstaltungen, wie zum Beispiel Reserveübungen oder Sanitätsausbildungen
", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen. Zukünftig muss eine solche Teilnahme dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vorher angezeigt werden. Der Arbeitgeber muss aber nicht mehr – wie bisher – der Teilnahme zustimmen.
"Es gelten die Regeln wie beim Bildungsurlaub. Die Reservistin oder der Reservist wird freigestellt, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Die Besonderheit hier ist aber, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, in diesem Zeitraum eine Vergütung zu zahlen
", so der Minister. Den Ausgleich des Verdienstausfalls übernimmt in dem Fall die Bundeswehr. Bei verbeamteten Reservistinnen und Reservisten bezahlt das Land weiterhin die Bezüge. Dafür wird die Sonderurlaubsverordnung angepasst.
"Reservistinnen und Reservisten bilden einen festen und unverzichtbaren Bestandteil der Bundeswehr und tragen maßgeblich zur Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Truppe im In- und Ausland bei. Deshalb hat Schleswig-Holstein als erstes Land diese Regelung getroffen
", betonte Madsen. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf verabschiedet, der Landtag hat nun in seiner Plenarsitzung am 12.12.2025 in zweiter Lesung zugestimmt.