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Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Meistergründungsprämie auf Erfolgskurs – bereits über 1.250 Betriebe gefördert

Staatssekretärin Carstens: "Ein zentraler Baustein zur Stärkung des Handwerks"

Letzte Aktualisierung: 24.11.2025

KIEL. Die vor sechs Jahren ins Leben gerufene Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein befindet sich weiter auf Erfolgskurs: Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens heute (24. November) in Kiel sagte, seien seit Einführung der Prämie inzwischen über 1.250 Betriebe erfolgreich gefördert worden. Die Gesamt-Fördersumme liege damit inzwischen bei zehn Millionen Euro. Das zweistufige Förderprogramm (siehe unten) unterstützt gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einmalig mit bis zu 10.000 Euro, wenn sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

"Die von uns erst im Mai um drei Jahre verlängerte Meistergründungsprämie hat sich damit inzwischen als zentraler Baustein zur Stärkung des Handwerks etabliert", sagte Carstens. Die hohe Gesamt-Fördersumme unterstreiche zudem die Bedeutung des Förderinstruments für die Sicherung der Fachkräftebasis.

Auch die Handwerkskammer Schleswig-Holstein bestätigt die hohe Bedeutung: "Die Prämie hat für einen Motivationsschub bei Gründungen und Betriebsübernahmen gesorgt und damit die Attraktivität der Selbständigkeit im Handwerk weiter erhöht. Sie ist ein wichtiges Signal an den Fachkräftenachwuchs im Handwerk – auch vor dem Hintergrund tausender Handwerksbetriebe, die in den nächsten Jahren zur Übergabe stehen", betonte Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

Die Prämie war 2019 vom Land ins Leben gerufen worden, um qualifizierte Fachkräfte zu ermutigen, ihre Meisterprüfung abzulegen und sich anschließend mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen. Sie richtet sich an Handwerkerinnen und Handwerker, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen und einen eigenen Meisterbetrieb gründen möchten. Laut Carstens helfe die finanzielle Unterstützung dabei, anfängliche Hürden zu überwinden und den Betrieb langfristig auf stabile Füße zu stellen.

Neben der Förderung von Unternehmensgründungen spielt die Meistergründungsprämie auch eine wichtige Rolle bei der Unternehmensnachfolge. Carstens: "Viele Handwerksbetriebe stehen aufgrund des demografischen Wandels vor der Herausforderung, geeignete Nachfolgerinnen oder Nachfolger zu finden. Hier setzt die Prämie an, indem sie gezielt Gründende unterstützt, die bestehende Betriebe übernehmen und weiterführen möchten. So wird nicht nur die Zukunft dieser Unternehmen gesichert, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen erhalten."

Der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, sagte: "Mit der Meistergründungsprämie fördern wir gezielt Unternehmertum im Handwerk. Die zehn Millionen Euro  sind damit direkt in die Zukunft unseres Landes geflossen."

Hintergrundinformation:

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der IB.SH für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und auch Beteiligungen im Handwerk für Meisterinnen und Meister.

Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Vor Beantragung des Zuschusses müssen sich die Antragsteller bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen. Die Handwerkskammer prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann die Prämie bei der IB.SH beantragt werden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie aus.

Die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung stellt die zweite Stufe der Meistergründungsprämie dar. Der Zuschuss hierfür beträgt 2.500 Euro. Der Zuschuss kann erst drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein neuer Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde. Damit will das Land die Nachhaltigkeit der Gründung oder Übernahme belohnen.

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie sowie zur Antragstellung finden Sie unter Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein.

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