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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein – ein Erfolgsmodell geht in die nächste Runde!

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

KIEL. Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein wird bis Juni 2028 verlängert. Das gab Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen heute (19. Mai) bekannt. Meisterinnen und Meister im Handwerk können somit weiterhin bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn sie einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. "Viele Betriebe sind dabei, ihre Nachfolge zu regeln und gleichzeitig fehlt vielen der Mut, selbst zu gründen. Mit unserer Meistergründungsprämie wollen wir einen Anreiz geben. Denn am Ende geht es auch um viele Arbeitsplätze und wir brauchen gut qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker, wenn wir unser Dach nicht bald selbst decken wollen", sagte Madsen. 

Die Meistergründungsprämie gibt es seit sechs Jahren. Sie hat seitdem über 1.100 Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Neun von zehn Betrieben, die die Prämie erhalten haben, sind noch immer erfolgreich am Markt. "Das ist eine erfreulich hohe Quote, die weit über dem durchschnittlichen Wert der Bestandsfestigkeit von Unternehmensgründungen liegt", so der Minister. Das bestätige, dass meistergeführte Handwerksbetriebe eine besonders hohe Überlebenswahrscheinlichkeit haben. 
Darüber hinaus entstanden seit dem Start der Förderung rund 2.400 zusätzliche Arbeitsplätze und 600 Ausbildungsplätze. "Deswegen ist es nur richtig, dass wir die Förderung fortsetzen", betonte Madsen.

Auch die Handwerkskammer Schleswig-Holstein begrüßt die Fortführung der Prämie. "Im Handwerk zu gründen oder einen Betrieb zu übernehmen lohnt sich und wird honoriert. Dieses Signal der Landesregierung an Handwerksmeisterinnen und -meister ist richtig und enorm wichtig, gerade vor dem Hintergrund tausender Handwerksbetriebe, die in den nächsten Jahren zur Übergabe stehen. Wir sind daher sehr froh, dass das Land die Prämie fortführt", sagte Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

Der Vorstandsvorsitzende der IB.SH, Erk Westermann-Lammers, stellte heraus: "Handwerksbetriebe sind eine wesentliche Säule der Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Mit der Meistergründungsprämie unterstützen wir Handwerkerinnen und Handwerker auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. So sichern wir Fachkompetenz, Arbeits- und Ausbildungsplätze und Wirtschaftskraft in unserem Land."

Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Meisterinnen und Meister können die Prämie für erstmalige Existenzgründungen, Übernahmen von Unternehmen und Beteiligungen im Handwerk erhalten.

Die erste Stufe ist die Basisförderung mit 7.500 Euro. Vor Beantragung muss bei der zuständigen Handwerkskammer eine Beratung zum Gründungs- bzw. Übernahmekonzept erfolgen. Die Handwerkskammer prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann die Prämie bei der IB.SH beantragt werden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie aus.

Die Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzförderung ist die zweite Stufe. Der Zuschuss hierfür liegt bei 2.500 Euro. Er kann drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein neuer Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde. Damit belohnt das Land die Nachhaltigkeit der Gründung oder Übernahme.

Informationen und Antragstellung unter www.ib-sh.de/meistergruendungspraemie.

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