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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus : Thema: Ministerien & Behörden

Claus Ruhe Madsen

Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Arbeitsmarkt trotz Sommerflaute weiter robust

Staatssekretär von der Heide: "Neue Förderrichtlinie ermöglicht umfangreiche Hilfe bei Fachkräftesicherung"


Letzte Aktualisierung: 01.08.2023

KIEL. Schleswig-Holsteins Arbeits-Staatssekretär Tobias von der Heide ist trotz eines leichten Anstiegs mit den Juli-Arbeitsmarktzahlen zufrieden: "Wir haben es – wie immer im Juli – mit quartalsbedingten Kündigungen sowie der vorläufigen Arbeitslosmeldung vieler junger Menschen nach ihrem Ausbildungsabschluss zu tun. Hinzu kommt eine gewisse Zurückhaltung bei der Einstellungspraxis der Betriebe bis nach den Sommerferien", sagte von der Heide mit Blick auf die heute (1. August) vorgelegten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach ist die Zahl der Arbeitslosen im Juli gegenüber dem Vormonat um knapp 1.900 auf 87.184 gestiegen (+ 2,2 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg sie um 3,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,5 Prozent.

Laut von der Heide entwickle sich unterdessen die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Land weiter positiv. Nach vorläufigen Werten von Mai 2023 erhöhte sich ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent (+ 6.400) auf knapp über eine Million. Dies sei vor allem auf das Gesundheits- und Sozialwesen, die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie die öffentliche Verwaltung und die Metall- und Elektroindustrie zurückzuführen.

"So aufnahmefähig der Arbeitsmarkt derzeit auf der einen Seite ist, so wichtig ist es auf der anderen Seite, Fach- und Arbeitskräfte dauerhaft zu halten", mahnte von der Heide. Er erinnerte an eine im Juni erlassene neue Richtlinie zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung. Gefördert werden könnten Projekte mit einer Dauer zwischen einem und drei Jahren und einem Antragsvolumen ab 50.000 Euro. Antragsberechtigt seien Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, Kammern, Verbände, Innungen, Stiftungen, rechtsfähige Vereine, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung sowie staatliche und staatlich anerkannte private Hochschulen. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2026 befristet.

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