Wir kümmern uns um verschiedene Aufgabenbereiche, wie Arbeitsbelastungen, Arbeitszeiten, betriebliche Arbeitsschutzsysteme, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Schutz besonderer Personengruppen (zum Beispiel Schwangere, Jugendliche, Heimarbeiter:innen oder Berufskraftfahrer:innen) oder sichere Anlagen.
Immer steht der arbeitende Mensch (auch Jugendliche und Schwangere) im Mittelpunkt, sein Arbeitsplatz und der Schutz vor Gefährdungen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Arbeitsschutz sind neben herkömmlichen, technischen und stoffbezogenen Anforderungen an den Arbeitsplatz auch Fragen psychischer Belastungen und Beanspruchungen zu bearbeiten.
Ziele
Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind
die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmer:innen in den Betrieben,
der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe,
der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch unsichere Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen.
Grundlage dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung.
Als Ingenieur:in mit abgeschlossenem Vorbereitungsdienst überwachen Sie die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen, d.h. Sie
beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes,
kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften,
überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung,
überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung,
überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung,
überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung,
führen im Rahmen Ihrer Tätigkeit orientierende Messungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm) durch,
führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.
Interessent:innen sollten über ein technisches, naturwissenschaftliches oder ein anderes für die Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung geeignetes, mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Weiterhin sollten Sie einen abgeschlossenen Vorbereitungsdienst im Bereich Technische Dienste - vorzugsweise im Laufbahnzweig Arbeitsschutzverwaltung - nachweisen können.
gute kommunikative Kompetenz und gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein und persönliche Belastbarkeit,
Führerschein der Klasse B und idealerweise einen eigenen Pkw
eine entschlussfreudige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die gut mit unterschiedlichsten Menschen umgehen kann, gern unterwegs ist und Freude an selbstständiger wie auch an Teamarbeit hat.
Innovationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenfeldern,
uneingeschränkte Tauglichkeit zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst,
berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis sind erwünscht.
Neugierig geworden? So kommen wir ins Gespräch:
Senden Sie uns einfach Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Stichwort "Aufsichtsperson" per Mail zu: BEWE.LASD@lasd.landsh.de
Bei Fragen zur staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord und dem Bewerbungsablauf wenden Sie sich gern an
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