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Staatliche Arbeitsschutz­­behörde bei der Unfallkasse Nord : Thema: Ministerien & Behörden

Lenk- und Ruhezeiten



Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Lenk- und Ruhezeiten

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Lenkzeiten nicht zu überschreiten und Ruhezeiten einzuhalten.

Für wen gelten diese Regelungen?

Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden.

Begriffsdefinitionen:

Lenkzeit

Im Allgemeinen beschreibt die Lenkzeit alle Zeiten, in denen Fahrtätigkeiten ausgeübt werden und somit das Fahrzeug tatsächlich gelenkt wird. Dazu gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeuges, wenn dies zum Fahrvorgang gehört und mehrere Minuten nicht überschreitet, wie z.B. der verkehrsbedingte Aufenthalt vor Ampeln, Bahnübergängen oder in Staus.

Tageslenkzeit

Die Tageslenkzeit bezeichnet die Zeit, die der Fahrer oder die Fahrerin über den gesamten Tag aktiv fährt und somit das Fahrzeug lenkt.

Die Tageslenkzeit darf maximal 9 Stunden betragen und kann zweimal wöchentlich auf 10 Stunden erhöht werden.

Tageslenkzeiten
Tageslenkzeiten

Bei der Planung der Pausen um die Einhaltung der Lenkzeiten zu gewährleisten, müssen aber auch die Vorgaben über die Arbeitszeitregelungen für Beschäftigte im Straßentransport beachtet werden. Denn Lenkzeit ist auch Arbeitszeit.

Wochenlenkzeit

 Die Wochenlenkzeit regelt die maximal erlaubte wöchentliche Lenkzeit und zeigt die aktive Lenkzeitdauer der gesamten Woche.

Generell darf die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden (4 x 9 Std. und 2 x 10 Std.) nicht überschreiten. Im Rahmen von zwei aufeinanderfolgenden Wochen beträgt die Gesamtlenkzeit maximal 90 Stunden.

In einer Woche 56 Stunden zu lenken ist daher nur möglich, sofern in der Woche zuvor nicht mehr als 34 Stunden gelenkt wurde.

Beispielrechnung für die Lenkaktivität des Fahrpersonals zweier aufeinanderfolgender Wochen:

1. + 2. Woche: 45 Stunden x 45 Stunden= 90 Stunden

3. + 4. Woche: 42 Stunden x 38 Stunden= 80 Stunden

5. + 6. Woche: 34 Sunden x 56 Stunden= 90 Stunden

Beispiel unzulässige Variante:

1.+ 2. Woche: 56 Stunden x 45 Stunden= 101 Stunden


Ruhezeiten

Ruhezeiten sind alle Zeiten, die den Fahrerinnen und den Fahrern frei zur Verfügung stehen. Demzufolge dürfen im Rahmen der Ruhezeiten keine beruflichen Tätigkeiten ausgeübt werden (z.B. Ladetätigkeiten; Fahrzeugpflege). Zeiten, die ein Fahrer oder eine Fahrerin in Doppelbesetzung im fahrenden Fahrzeug verbringt sowie Bereitschaftszeiten sind keine Ruhezeiten.

 Lenkzeitunterbrechung

Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten stattfinden. Diese kann entweder am Stück erfolgen, oder durch eine Aufsplittung in zuerst 15 Minuten z.B. nach 2 Stunden, gefolgt von 30 Minuten nach z.B. weiteren 2,5 Stunden. Die Splittung muss innerhalb der 4,5 Std. erfolgen. Nur eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 15 Minuten kann als Pause gewertet werden.

Diese Zeit muss dem Fahrer oder der Fahrerin frei zur Verfügung stehen und darf in keinem beruflichen Kontext stehen.

Nach jeder vollständig eingelegten Lenkzeitunterbrechung beginnt ein neuer Berechnungszeitraum für die Lenkdauer von 4,5 Stunden.

Beispiel:

Tagesruhezeit
Tagesruhezeit

Tägliche Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit beschreibt die Ruhezeit, die innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums genommen wird und zwischen den unterschiedlichen Arbeitseinheiten steht.

Eine erforderliche Ruhezeit pro Tag beträgt 11 Stunden und soll der Fahrerin und dem Fahrer frei zur Verfügung stehen.

Eine Reduzierung der täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist in einer Woche dreimal möglich.

Bei einer Doppelbesatzung muss eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums im stehenden Fahrzeug genommen werden.

Beispiel:

Lenkzeitunterbrechung
Lenkzeitunterbrechung


 

Die regelmäßige tägliche Ruhezeit (11 Std.) kann in einer dreistündigen, gefolgt von einer neunstündigen Ruhezeit aufgeteilt werden, sofern sich diese innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums befinden.

 

Tagesruhezeit Splitting
Tagesruhezeit Splitting

 

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit beschreibt eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 45 Stunden, die spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen zu nehmen ist.

Eine Reduzierung auf mindestens 24 Stunden ist möglich, sofern die Vor- und Folgewoche die reguläre Ruhezeitdauer von mindestens 45 Stunden einhält und die Wochenruhezeitdauer innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden kann.

Beispiel:

Wöchentliche Ruhezeit
Wöchentliche Ruhezeit


Jede Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit ist durch eine gleichwertige Ruhepause auszugleichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche zu nehmen ist.

Beispiel:

Wochenruhezeit

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