Das Landeslabor Schleswig-Holstein hat ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 aufgebaut und ist seit Oktober 2013 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert (von 1998 bis 2013 durch die Akkreditierungsstelle Hannover (AKS)).
Gemäß Artikel 37 der am 14. Dezember 2019 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2017/625 (Kontrollverordnung, OCR) sind Landesuntersuchungseinrichtungen wie das Landeslabor verpflichtet, eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 nachzuweisen.
Die Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 an Prüflaboratorien werden in regelmäßigen Abständen durch Überwachungs- bzw. Wiederholungsbegutachtungen der Akkreditierung durch die DAkkS bestätigt. Von Oktober 2022 bis Februar 2023 fand die letzte Wiederholungsbegutachtung und Erweiterung der Akkreditierung durch die DAkkS statt, bei denen alle Laborbereiche des LSH begutachtet wurden. Die nächste Überwachung der Akkreditierung ist für dieses Jahr vorgesehen.
Ziel unseres QM-Systems ist es, durch Dokumentation der Tätigkeiten und Beschreibung der Anforderungen an Ressourcen, Prozesse sowie an das Managementsystem sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen an eine amtliche Untersuchungseinrichtung erfüllt sind und damit zuverlässige Untersuchungsergebnisse erzielt werden. Die Prozesse sind in einem zentralen Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) sowie Standardarbeitsanweisungen beschrieben.
Die DIN EN ISO/IEC 17025 legt die Qualitätsstandards und Anforderungen für Prüf- und Kalibrierlabore fest. Diese umfassen die Verantwortlichkeiten, Prozesse und die technischen Erfordernisse. Zu den Kernpunkten der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zählen dabei die Unparteilichkeit, die Kompetenz des Personals sowie eine Prozess- und Risikoorientierung.
Mit der Erfüllung dieser Qualitätsnorm weist das Landeslabor nach, dass es technisch kompetent ist und zuverlässige, mit anderen akkreditierten Laboren vergleichbare Untersuchungsergebnisse erzielt.
Dies wird unter anderem durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- umfangreiche Fort- und Weiterbildung unseres Personals;
- Einsatz geeigneter analytischer Verfahren (Validierung/Verifizierung);
- ausführliche Dokumentation aller Laborprozesse;
- erfolgreiche Teilnahme an externen Qualitätssicherungsprogrammen (Eignungsprüfungen);
- Einsatz interner Qualitätskontrollen;
- Überwachung der analytischen Geräte (Wartung, Kalibrierung, Funktionsprüfungen);
- Durchführung von internen Audits;
- ständige Verbesserung unserer Prozesse;
- fortlaufende Bewertung der Risiken und Chancen mit geeigneten Maßnahmen zur Risikoeliminierung und -reduktion.
Eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren im akkreditierten Bereich liegt im Eingangsbereich des Landeslabors aus. Die aktuell gültige Akkreditierungsurkunde und Urkundenanlage des Landeslabors kann auf der Homepage der DAkkS abgerufen werden.
Die europäische Kontrollverordnung Verordnung (EU) 2017/625 regelt seit dem 14. Dezember 2019 die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.
Die dort jeweils geregelten Standards und Vorgaben werden im Bereich der Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Geoschutzkontrollen sowie bei der Überwachung von Anbauvereinen nach dem Konsumcannabisgesetz umgesetzt. Die Kontrollen werden auf einheitlichem und konstant hohem Niveau durchgeführt sowie umfassend und nachvollziehbar dokumentiert.
Darüber hinaus setzt das Landeslabor auf Qualität durch Kooperation. Da die gesetzlichen Anforderungen ständig steigen, haben sich die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein in der "Norddeutschen Kooperation" zusammengeschlossen. Auf diesem Wege konnten Kompetenzzentren geschaffen werden, die ein hohes Maß an Sachverstand bereithalten.