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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Cannabis | Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

Zum 01.04.2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft getreten. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen zu Anbauvereinigungen. Deren Inkrafttreten erfolgt am 01.07.2024.

Letzte Aktualisierung: 20.09.2024

Hand mit einer Cannabis-Pflanze
Cannabis-Pflanze

Dem Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) wurden per Kabinettsbeschluss die Aufgaben um das Erlaubnisverfahren und die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen übertragen.

Den Antrag auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen gem. § 11 KCanG finden Sie hier.

Welche Behörde ist für die Erlaubniserteilung von Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein zuständig?

Die zuständige Behörde für SH ist das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH),
Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster.
Kontakt: 04321-904 555
anbauvereinigung@lsh.landsh.de

Wo finde ich das Antragsformular für die Erlaubiserteilung für Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein?

Das Antragsformular (SH) finden Sie hier.

Die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH), Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster.
Kontakt: 04321-904 555
anbauvereinigung@lsh.landsh.de

Ab wann können Anträge für eine Erlaubniserteilung gestellt werden?

Anträge können ab dem 1. Juli 2024 schriftlich oder elektronisch an das LSH geschickt werden.

Welche Gebühren werden für die Erlaubniserteilung von Anbauvereinigungen in Schlewig-Holstein entstehen?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand. Dieser wird aufgrund der unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten stark variieren. Gegebenenfalls können zunächst nur eine vorläufige Erlaubnis bzw. eine Erlaubnis mit Auflagen erteilt werden.

Je nach Umfang der erforderlichen Prüfungen und ggf. Nachforderungen (inkl. umfänglicher Begehung des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung sowie Prüfung von Einrichtungen, Geräten und Fahrzeugen) können Gebühren bis zu 4.000  und mehr erforderlich werden.

Entstehen auch Gebühren, wenn ein Erlaubnisantrag abgelehnt werden muss?

Ja, für den Fall, dass ein Erlaubnisantrag abgelehnt werden muss, fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Welche Behörde ist für die Kontrolle von Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein zuständig?

Die zuständige Behörde für SH ist das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH), Max-Eyth-Straße 5, 24537 Neumünster.
Kontakt: 04321-904 555
anbauvereinigung@lsh.landsh.de

Wie werden Anbauvereinigungen kontrolliert?

Neben verschiedenen gesetzlichen Meldeverpflichtungen der Anbauvereinigungen an das LSH werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.
Diese Vor-Ort-Kontrollen erfolgen jährlich bzw. risikoorientiert und sind gebührenpflichtig.

Welche Folgen haben Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz?

Die Erlaubnis einer Anbauvereinigung kann vollständig oder teilweise widerrufen werden, wenn diese sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes hält.

Außerdem gelten gesetzliche Straf- und Bußgeldvorschriften für bestimmte Verstöße einzelner Personen, zum Beispiel die Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche.

Welche Schulung muss der Präventionsbeauftragte einer Anbauvereinigung besucht haben?

Grundsätzlich gilt, dass Schulungsangebote, die in Schleswig-Holstein für den Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis für eine Anbauvereinigung zulässig sind, von öffentlichen Stellen angeboten werden müssen und dem Inhalt des Curriculums des BMG/der BzGA von August 2024 entsprechen müssen.

Die Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. bietet eine Schulung für Präventionsbeauftragte der Anbauvereinigungen nach § 23Abs. 4 KCanG an. Die nächste Schulung findet im Januar 2025 statt und gliedert sich in zwei Präsenzveranstaltungen und einen Onlinetermin.

Die Schulung orientiert sich inhaltlich am 16-stündigen Mustercurriculum des Bundesministeriums für Gesundheit, sie ist allerdings mit kleinen Änderungen auf Schleswig-Holstein angepasst. Es sind 20 Schulungsplätze verfügbar. Bei großer Nachfrage wird ein weiterer Kurs eine kurze Zeit später angeboten.

Das Anmeldeformular zu diesem Kurs oder Informationen zu weiteren Kursen können entweder beim Landeslabor Schleswig-Holstein unter der Telefonnummer 04321/904-555 oder per E-Mail anbauvereinigung@lsh.landsh.de oder bei der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. per E-Mail sucht@lssh.de angefordert werden.

Weitere Informationen:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - Informationen zum KCanG

Cannabisgesetz (CanG) | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Infos-Cannabis.de

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