Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht erst mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und den entsprechenden Neuregelungen im SGB VIII ist eine besondere Aufmerksamkeit für die komplexen Problemstellungen und Herausforderungen in der Pflegekinderhilfe entstanden. Die kontinuierlich steigende Anzahl von Fällen in den letzten Jahren sowie aufgetretene Kinderschutzfälle in Pflegefamilien haben zu einer verstärkten fachlichen Debatte um die qualitative Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen im Interesse des Kindeswohls geführt.
Bei der Unterbringung von jungen Menschen in einer Pflegefamilie handelt es sich um eine besondere Form der erzieherischen Hilfe, da sie an der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht erfolgt – die erzieherische Hilfe wird im öffentlichen Auftrag in einem privaten Haushalt geleistet. Diese Form der Hilfeleistung bringt besondere Herausforderungen mit sich, wenn es um die Gewährleistung von Fürsorge, Förderung, Schutz und Beteiligung für die betroffenen jungen Menschen geht. Der Bedarf nach fachlicher Orientierung ist groß.
Die AG Pflegekinderhilfe der BAG der Landesjugendämter unter der Federführung von Schleswig-Holstein und Niedersachsen hat diesen Bedarf aufgegriffen und die nun vorliegenden Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, Verfahren und pädagogischen Prozessen in der Pflegekinderhilfe vorgelegt. Die Empfehlung ist unter der Nummer 158 veröffentlicht. Bitte leiten Sie sie in ihren Arbeitsstrukturen weiter, damit sie der Fachpraxis zur Verfügung steht.
Sie finden die Empfehlungen und alle weiteren Papiere der BAG Landesjugendämter auf der Homepage der BAG Landesjugendämter zum Download: Empfehlungen und Arbeitshilfen (bagljae.de).
Das Land unterstützt den fachlichen Transfer der Empfehlungen zur Pflegekinderhilfe in die Fachpraxis. Am 16. Februar 2023 findet hierzu eine erste Fachveranstaltung im MSJFSIG statt. Sie wird dazu dienen, im Austausch mit den Fachkräften der Pflegekinderhilfe weitere Fortbildungs-, Qualifizierungs- und Austauschbedarfe zu identifizieren, bei denen das Land die Fachkräfte der Pflegekinderhilfe mit bedarfsgerechten Angeboten unterstützen kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Umsetzung des § 37b SGB VIII – Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe sein.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsen Wilke
Leiter des Landesjugendamtes